

Die Begriffe Energieausweis und Energiepass meinen das Gleiche. In der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben. Der Begriff Energiepass ist damit bedeutungslos geworden. Energieausweis bei Wikipedia
Der Energieausweis ist ein vierseitiges Formular, dass die energetische Qualität von Gebäuden bewertet. Mit der Energie-Einspar-Verordnung muss jeder Mieter, Pächter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, den Energieausweis einsehen zu können. Je nach Gebäudeart und Nutzungsart wurde und wird ein unterschiedlicher Energieausweise zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt Pflicht.
Man unterscheidet den bedarfsbasierten Energieausweis und den verbrauchsbsierten Energieausweis für Wohngebäude und Nicht- Wohngebäude.
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Begriffe:
Bedarfsbasierter | Bedarfsausweis, Bedarfspass, bedarfsabhängiger Energieausweis, bedarfsorientierter Energieausweis, bedarfsabhängiger Energiepass, bedarfsorientierter Energiepass, bedarfsbasierter Energiepass oder Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs |
Verbrauchsbasierter Energieausweis auch benannt als: | Verbrauchsausweis, Verbrauchspass, verbrauchsabhängiger Energieausweis, verbrauchsorientierter Energieausweis, verbrauchsabhängiger Energiepass, verbrauchsorientierter Energiepass, verbrauchsbasierter Energiepass oder Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs |
Energieausweis für Nicht- Wohngebäude auch benannt als: | Gewerbepass, Gewerbeausweis, Nichtwohngebäude Energieausweis, Energiepass Gewerbe, Energieausweis Gewerbe |


- zuletzt aktualisiert: 05.05.2010 -
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