

Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) vom 1. Oktober 2007 verpflichtet jeden Europäischen Mitgliedsstaat, den Energiepass = Energieausweis ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter gesetzlich vorzuschreiben.
Stichtag 1. Juli 2008. Betroffen waren:
Stichtag 30. September 2008.
Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierendem Energieausweis endet - Betroffen waren:
Stichtag 1. Januar 2009. Betroffen sind:
Stichtag 1.Juli.2009. Betroffen sind:
Der Energieausweis wird für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt.
Der Zeitplan der EnEV sieht vor, dass bis zum 1. Januar 2009 jedes Wohngebäude, das vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll, einen Energieausweis braucht.
Ab dem 1. Juli 2009 gilt diese Regelung auch für Nicht-Wohngebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden.


- zuletzt aktualisiert: 20.01.2010 -

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