Wer braucht den Energieausweis / Energiepass?

Den Energieausweis braucht:

  • Jeder Verkäufer eines Hauses/Gebäudes
  • Jeder Vermieter bei Neuvermietung
  • Eigentümer/Makler bei Inserierung des Objektes
  • Private Gewerbebesitzer und Behörden mit >500qm Nutzfläche mit Publikumsverkehr (Aushangspflicht)

Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

  • Bei Baudenkmälern (denkmalgeschützte Häuser)
  • Bei Objekten mit weniger als 50qm Nutzfläche
  • Bei typischen Ferienhäusern (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)

Einführung des Energieausweises in Deutschland

Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) vom 1. Oktober 2007 verpflichtet jeden Europäischen Mitgliedsstaat, den Energiepass = Energieausweis ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter gesetzlich vorzuschreiben.

 

Stichtag 1. Juli 2008. Betroffen waren:

  • alle regelmäßig beheizten oder gekühlten Wohngebäude /-gebäudeteile, die
  • ab dem 1. Juli 2008 neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden und die
  • bereits vor 1965 fertiggestellt wurden.

 

 

Stichtag 30. September 2008. Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierendem Energieausweis endet - Betroffen waren: 

  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, oder
  • Wohngebäude, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung nicht das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Überprüfen Sie dies für Ihr Haus hier.

 

Stichtag 1. Januar 2009. Betroffen waren:

  • alle Wohngebäude außer Baudenkmäler

 

Stichtag 1. Juli.2009. Betroffen waren:

 

Stichtag 01. Mai 2014. Betroffen waren:

 

Stichtag 01. Mai 2021. Betroffen waren:

  • Keine Ausweitung der Energieausweispflicht durch Inkrafttreten des GEG (Gebäudeenergiegesetzes)

 

Der Energieausweis wird immer für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. D.h. Ihr alter Energieausweis bleibt gültig, selbst wenn eine neue Verordnung in Kraft tritt.