

Die Begriffe Energiepass und Energieausweis meinen das Gleiche. In der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben. Der Begriff Energiepass ist damit bedeutungslos geworden. Energiepass bei Wikipedia.
Der Energiepass ist ein vierseitiges Formular, dass die energetische Qualität von Gebäuden bewertet. Mit der Energie-Einspar-Verordnung muss jeder Mieter, Pächter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen und auch von einem Energiesparhaus, vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, den Energiepass einsehen zu können. Je nach Gebäudeart und Nutzungsart wurde und wird ein unterschiedlicher Energiepass zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt Pflicht.
Man unterscheidet den bedarfsbasierten Energiepass und den verbrauchsbsierten Energiepass für Wohngebäude und Nicht- Wohngebäude.
Begriffe:
Bedarfsbasierter | Bedarfsausweis, Bedarfspass, bedarfsabhängiger Energieausweis, bedarfsorientierter Energieausweis, bedarfsabhängiger Energiepass, bedarfsorientierter Energiepass, bedarfsbasierter Energiepass oder Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs |
Verbrauchsbasierter Energieausweis auch benannt als: | Verbrauchsausweis, Verbrauchspass, verbrauchsabhängiger Energieausweis, verbrauchsorientierter Energieausweis, verbrauchsabhängiger Energiepass, verbrauchsorientierter Energiepass, verbrauchsbasierter Energiepass oder Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs |
Hier gibt es noch mehr Informationen zum Energiepass / Energieausweis und Energiesparen... u.a. mit aktuellen Hinweisen und Informationen sowie Praxispeispielen zum Energiepass / Energieausweis.


- zuletzt aktualisiert: 01.03.2010 -
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