

Mit der
Verordnung
über energiesparenden Wärmeschutz
und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
(Energieeinsparverordnung – EnEV) *)
ist ab dem 1. Juli 2008 jeder Eigentümer eines Gebäude verpflichtet, Mietern, Pächtern oder Käufern einen rechtskräftigen Energieausweis vorzulegen.
Beschlossen wurde die EnEV am 1. Oktober 2007 von der Europäischen Union. Im Zuge der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist jeder Mitlgiedsstaat der EU verpflichtet, bis zum 4. Januar 2006 den Energieausweis gesetzlich vorzuschreiben. In Deutschland kommt der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008.
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EnEV-2007 |
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EnEV-2009 verkuendet im Bundesgesetzblatt vom 29.04.2009 |
(1) Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nach § 16 Abs. 2 und 3 und von Modernisierungsempfehlungen nach § 20 sind berechtigt
(Quelle: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) *) vom 24. Juli 2007)
Der verbrauchsabhängige Energieausweis ist rechtskräftig, wenn die Energieverbräuche belegt werden können und der Ausweisaussteller nach Energieeinsparverordnung § 21 zum Ausstellen berechtigt ist.
nachzulesen in der EnEV-2007 (Ausstellungsberechtigung Seite 20)
(2) Energieausweise dürfen in den Fällen des § 16 Abs. 1 nur auf der Grundlage des Energiebedarfs
ausgestellt werden. In den Fällen des § 16 Abs. 2 sind ab dem 1. Oktober 2008
Energieausweise für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der
Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, auf der Grundlage des Energiebedarfs
auszustellen. Satz 2 gilt nicht, wenn das Wohngebäude
nachzulesen in der EnEV-2007 (Seite 17)
Die Deutsche Energie-Agentur dena warnt vor ungültigen Energieausweisen
31.07.2007
Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis. "Energieausweis nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude.
der komplette Artikel: dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise
STOP!
Rechtlich anerkannte Energieausweise zum Preis von unter zehn Euro sind de facto nicht machbar, da fachgerechte Prüfung und Beantwortung der Rückfragen zu den Daten einen Zeitaufwand für Berater beanspruchen. Dieser ist im Preisrahmen von 10 ,- Euro nicht leistbar.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee nannte zum Thema Kosten des Energieausweises "Kosten im Minimum von rund 40 bis 60 Euro".
Wir bieten Ihnen den gesetzlich vorgeschrieben und rechtlich anerkannten Energieausweis vor 39,- Euro. Damit erfüllen Sie komplett Ihre Informationspflicht. Nützliche Modernisierungstipps sind nur mit Beratung und ausgiebiger Substanzprüfung des Gebäudes durch einen Energie-Experten möglich. Modernisierungswilligen empfehlen wir daher den bedarfsorientierten Energieausweis. Dazu verweisen wir vorerst an die dena.
Bis Juli 2008 haben Sie die Wahl zwischen dem preiswerten, 10 Jahre gültigen, verbrauchsorientierten Energiausweis, mit dem Sie Ihre Informationspflicht erfüllen und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
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- zuletzt aktualisiert: 19.11.2009 -