Bedarfsbasierter Energieausweis für Gewerbe

Energieausweis Gewerbe nach Bedarf - Preis nach Angebot

  • Der "große" Energieausweis
  • für alle Gewerbeobjekte zulässig
  • keine Heizungs- und Stromverbräuche benötigt.
  • Sie benötigen folgende Daten: Grundrisse, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Wände)
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2 Wochen und mehr

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Zulässigkeit und Kosten des Bedarfsausweises für Gewerbe

Zulässigkeit

Der bedarfsbasierte Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude ist immer zulässig und auch nicht an das Vorhandensein genauer Strom- und Heizungsverbräuche geknüpft. Allerdings ist das Verfahren recht aufwendig, prüfen Sie daher bitte vorher, ob in Ihrem Fall vielleicht der verbrauchsbasierte Energieausweis möglich ist.

Kosten

Der Preis für den bedarfsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude ist leider stark objektspezifisch. Nicht nur die Objektgröße ist dafür ausschlaggebend, sondern auch Aspekte wie Nutzung, technische Ausstattung und Raumaufteilung haben starken Einfluss auf die Preisfindung.

Dementsprechend können wir Ihnen leider keinen Pauschalpreis nennen, sondern müssen Sie bitten, mit uns in Kontakt zu treten, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.

Die Aushangspflicht des bedarfsbasierten Energieausweises für Gewerbe

Im Gegensatz zu Wohngebäuden besteht für bestimmte Nichtwohngebäude eine Aushangspflicht. Das bedeutet, dass der Energieausweis des Gebäudes an einer gut sichtbaren Stelle öffentlich ausgehängt werden muss.

Wen trifft die Aushangspflicht?

Betroffen sind alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die

  • über mehr als 250qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei behördlicher Nutzung) oder
  • über mehr als 500qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei nichtbehördlicher Nutzung).

 

Grundsätzlich trifft die Pflicht den Eigentümer des Gebäudes - nutzt dieser das Gebäude aber nicht selbst oder nur zum geringen Teil, trifft die Aushangspflicht den Nutzer, dem zu diesem Zweck eine Kopie des Energieausweises zu übergeben ist.

Welcher Energieausweis wird für die Aushangspflicht benötigt?

Sowohl der bedarfsbasierte als auch der verbrauchsbasierte Energieausweis eignen sich, um der Aushangspflicht zu genügen. Lediglich welche Seiten genau öffentlich ausgehangen werden müssen unterscheidet sich je nach Art des Ausweises.

Beim verbrauchsbasierten Energieausweis sind es die Seiten 1 und 3, die verwendet werden müssen. Beim Bedarfsausweis dagegen die Seiten 1 und 2. 

Was ist eine Aushangsseite?

Alternativ ist es aber auch zulässig, stattdessen eine einzige Aushangsseite zu verwenden, die die wichtigsten Angaben zusammenfasst. Eine solche Aushangsseite können Sie bei der Bestellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Gewerbe für einen Aufpreis von 3,00€ bestellen.

Muster: bedarfsbasierter Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude

Beispielausweis Seite 1
Seite 1
Beispielausweis Seite 2 Bedarfsausweis
Seite 2
Beispielausweis Seite 3 Energieverbrauchskennwert
Seite 3
Beispielausweis Seite 4 Modernisierungsempfehlungen
Seite 4
Beispielausweis Seite 5
Seite 5
Extra Aushangsseite
Aushang

Unser Serviceangebot für den bedarfsbasierten Energieausweis für Gewerbe

Der Aufwand zur Erstellung eines bedarfsbasierten Energieausweises für Nichtwohngebäude Ist stark unterschiedlich von Objekt zu Objekt. Bitte nehmen Sie deshalb Kontakt zu uns auf, damit wir zusammen mit Ihnen den optimalen Weg zur Erstellung des Energieausweises finden können.

Wir können bedarfsbasierte Energieausweise auf zweierlei Grundlage erstellen:


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