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Anzahl Nachrichten: 4 - Seiten (1): [1]
Autor: owania
Erstellt: 22.11.2009 - 11:55 Uhr
Betreff: Energieausweis EnEV 2007 oder 2009
Hallo zusammen,

wir möchten ein Einfamilienhaus bauen und haben alle benötigten Unterlagen (vom Architekten, Vermesser, Statiker) anfangs November beim Bauamt eingereicht und warten jetzt auf Baugenehmigung.

Nun stellt sich die Frage, ob wir einen "neuen" Energieausweis (mit EnEV 2009) benötigen - oder wir den vorhandenen Energieausweis (erstellt am 20.09.09) nutzen können.

Ich muss dazu sagen, dass wir unsere Finanzierung zum einen Teil über WFA und KFW finanzieren wollen (Zusagen von beiden Instituten bereits erhalten) auf der Basis vom „alten“ Energieausweis (EnEV 2009)! Da wir aber auf die Zusage gewartet haben, konnten wir nicht den Bauantrag vor dem 30.09.2009 stellen!

a). brauchen wir jetzt doch den neuen Energiepass für den Bauantrag?
b). gibt es eine übergangsfrist zwischen den neuen und alten Energieausweis ???!!???
c). wird ein Energieausweis nach der Baugenehmigung verlangt?


Danke und Gruss
Paul
Benutzerbild Autor: vklinkert
Erstellt: 23.11.2009 - 13:16 Uhr
Betreff: re: Energieausweis EnEV 2007 oder 2009
Hallo,
das ist wirklich eine schwierige Frage, die ich nicht ohne Weiteres beantworten kann.
Natürlich ist der im September nach ENEV 2007 ausgestellte Energieausweis noch 10 Jahre uneingeschränkt gültig. Der Nachweis der ENEV muss aber, wennn Sie den Bauantrag nach dem 1.10.2009 abgeben nach ENEV 2009 geführt werden. So würde ich das zumindest sehen. Der Aufwand, den bestehenden Nachweis anzupassen, sollte aber für den Aussteller sehr gering sein, im wesentlichen ändenr sich die Anforderungswerte für Primärenergiebedarf und Wärmedämmung. Kritisch wird es natürlich, wenn die geplante Konstruktion die neuen Anforderungswerte nicht mehr einhält. Sie sollten hierzu unbedingt Ihren Planer konsultieren.

Beste Grüße
vk
Autor: Theo
Erstellt: 16.03.2010 - 19:51 Uhr
Betreff: re: Energieausweis EnEV 2007 oder 2009
Hallo

ich wohne in einem Altbau-Haus mit einer Wohneinheit, an das ein noch leerstehender ca. 1965 errichteter Geschäftsraum angebaut ist. Das Haus ist in eine WEG- Anlage integriert. In meiner Wohneinheit befindet sich eine neue Gastherme, eingebaut 2008, mit Warmwasserbereitung. Die selbe Heizanlage wird dieses Jahr auch in den noch leer stehenden Geschäftsraum eingebaut. Dieser ist Teileigentum eines anderen Eigentümers.
Benötigen wir nun zwei verschiedene Energieausweise oder reicht einer und welche/r wird benötigt?

Ich danke für Ihre Antwort.
Benutzerbild Autor: vklinkert
Erstellt: 17.03.2010 - 09:24 Uhr
Betreff: re: Energieausweis EnEV 2007 oder 2009
Hallo,

generell ist zu sagen, dass der Energieausweis nur für das gesamte Gebäude erstellt werden kann, also nicht separat für Ihre WE. Der Energieausweis kann dann auch von allen Eigentümern der Eigentümergemeinschaft gleichermaßen verwendet werden.
Prinzipiell muss für den gewerblich genutzten Teil ein separater Ausweis erstellt werden.
Ausnahme:
Der Gewerbeteil hat einen geringen Flächenanteil an der Gesamtfläche des Hauses (10-15% bzw. kleiner) ODER die Räume werden wohnähnlich genutzt. Das gilt z.B. für Arztpraxen, Büros u.ä.

Trifft eine der beiden Ausnahmen zu, dann kann ein Wohngebäude- Energieausweis für das gesamte gebäude erstellt werden.

Beste Grüße
vk
Anzahl Nachrichten: 4 - Seiten (1): [1]
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- zuletzt aktualisiert: 01.02.2010 -Solaranlagen, Photovoltaik, Solarthermie

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