

[18.11.2008]
Ist der Verbrauchausweis nicht seit dem 01.10.2008 nicht mehr erlaubt?
Nein, das stimmt nur bedingt:
Nur für Gebäude, die vor 1977 gebaut wurden UND weniger als 5 WE haben, ist seit dem 01.10.2008 nur noch der Bedarfsausweis möglich. Eine Ausnahme gibt es: Wenn das Gebäude in der Zwischenzeit auf das energetische Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde, ist der Energieausweis auch weiterhin wahlfrei.
Ausführliche Informationen finden Sie hier: http://energiepass.wordpress.com/
[05.06.2008]
Wie aktuell sind die Klimafaktoren?
Update: Klimafaktoren bis Mai 2008 aufgenommen (Quelle: Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) Das heißt, Sie können Verbrauchswerte bis einschließlich Mai 2008 eingeben. Aktuellere Klimafaktoren stellt das Bundesamt vorerst nicht zur Verfügung.
[03.04.2008]
Geben Sie Modernisierungsempfehlungen?
Ja, unsere Energieberater, Ausweis-Aussteller oder Experten geben Modernisierungsempfehlungen.
[25.03.2008]
Wie geschieht die Zuordnung des Standorts zu Wetterstationen?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in der Anlage 2 der "Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand - vom 26. Juli 2007" die Zuordnung von Wetterstationen zu Postleitzahlbereichen genau definiert. Diese Zuordnung können hier nachlesen. - Klimafaktoren je nach Wetterstation und Postleitzahl des Gebäudes -
[23.01.2008]
Ich habe eine gewisse Fluktuation in den Wohnungen, mal wohnt in einer ein Single, der kaum heizt, mal eine 4-köpfige Familie. Das Heizverhalten ist somit stark unterschiedlich. Wie spielt dieser wichtige Faktor in die Einstufung / Bewertung ein?
Generell muss man sagen, dass der Nachteil des verbrauchsorientierten Ausweises eben genau darin liegt, dass das Nutzerverhalten, dessen Einfluss auf den Verbrauch teilweise recht hoch sein kann, letztendlich nicht transparent wird. Der Vorteil des verbrauchsorientierten Ausweises ist, dass er vergleichsweise einfach und preiswert erstellt werden kann.
[31.12.2007]
Wie kann ich feststellen, ob der von Ihnen angebotene Ausweis den gesetzlichen Bestimmungen folgt und ob sie berechtigt sind einen solchen Ausweis zu erstellen.
Für die Richtigkeit des Energieausweises auf Grundlage Ihrer Daten haftet der Aussteller. Sollten wir gesetzliche Bestimmungen nicht befolgen, oder unberechtigt den Ausweis ausstellen, wäre dies eine Urkundenfälschung.
Wir können Ihre Sorge sehr gut verstehen, jedoch war der Aufwand zur Erstellung der Plattform und des Vorschaurechners sehr hoch. Der Aufwand eine Aussteller-Berechtigung zu erhalten ist demgegenüber sehr sehr gering und es würde demnach wenig Sinn machen unseriös zu arbeiten.
Aussteller:
- Dipl. Ing. f. Energietechnik (TH)
- Aussteller-ID: 31603
- Studium Energie- und Umwelttechnik
- Dozententätigkeit im Rahmen der Ausbildung von Gebäudeenergieberatern im Handwerk (Handwerkskammer Leipzig)
- Veröffentlichungen: Senkung des Jahresenergiebedarfs durch transparente Wärmedämmung von Fassaden, WZ der HTWK Leipzig 5 (1998) 1, S. 3-10


- zuletzt aktualisiert: 20.01.2010 -

Berechnen Sie hier, ob ihr Wohnhaus das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutz - Verordnung von 1977 erfüllt und damit die Aussellung eines verbrauchsabhängigen / verbrauchsbasierten Energieausweises möglich ist.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat noch keine Klimafaktoren für Januar 2010 veröffentlicht, deshalb Abrechnungszeiträume nur bis 31.12.2009 wählen.
Donnerstag, 25. Februar 2010
Für den verbrauchsbasierten Energieausweis sind nun Klimafaktoren für Dezember (12) 2009 verfügbar, so dass Verbrauchswerte, also...
Donnerstag, 25. Februar 2010
Ob Immobilien Website oder das kleine Hausbau Blog. Ab heute können Sie Ihren Lesern Gutscheine für den Kauf eines Energieausweises anbieten. Wie das...
Donnerstag, 04. Februar 2010
Gute Chancen für Mieter und Käufer.
- 14 tägiges Widerrufsrecht
- mit freiwilliger Aushangsseite
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den Ausweis
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