Glossar

An dieser Stelle wollen wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich über die Schlüsselbegriffe des Energieausweises zu informieren. Dieses kleine Glossar soll Ihnen das Ausfüllen Ihres Energieausweises erleichtern.

Ort / Straße / PLZ:

Geben Sie hier die Adresse des Gebäudes ein, für den Sie den Energieausweis benötigen. (Nicht die Adresse, an die der Ausweis gesendet werden soll bzw. die Rechnungsadresse. Siehe Schritt 4: Kontaktdaten)

Gebäudenutzfläche (zu Wohnfläche)

Geben Sie hier die gesamte Gebäudenutzfläche in Quadratmeter an. Wenn Sie die Gebäudenutzfläche nicht kennen, können Sie diese wie folgt ermitteln.

Die Gebäudenutzfläche kann bei Wohngebäuden pauschal auf Grundlage der Wohnfläche berechnet werden:


Für Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller:
AN = AWohnfläche * 1,35



Für alle sonstigen Wohngebäude:
AN = AWohnfläche * 1,2

gemischt genutzte Gebäude

Besteht ein Gebäaude sowohl aus Wohnungen als auch aus Gewerberäumen, so ist der gewerbliche Teil getrennt zu behandeln, wenn der gewerblich genutzte Teil einen "nicht unerheblichen Teil der Gebäudefläche" (nach § 22 der EnEV) ausmacht. Durch die Trennung der Räumlichkeiten und Verbrauchswerte verbessert sich in der Regel der Energieverbrauchswert.

durchschnittlicher Leerstand:

Geben Sie hier den durchschnittlichen Anteil Ihrer Wohnfläche ein, welcher ungenutzt ist. Dieser Wert bezieht sich auf den gesamten Berechnungszeitraum (die zurückliegenden drei Abrechnungsjahre).

Beispiel: Eine Etage Ihres zweistöckigen Hauses stand in den vergangenen drei Jahren zwölf Monate leer. Dann entspricht dies 1/3 (1 von 3 Jahren) von 50% (eine von zwei Etagen). Somit beträgt Ihr durchschnittlicher Leerstand 16,67% (1/6) und Sie tragen in das entsprechende Feld den Wert 16 ein. (Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie den Wert frei. Dies wirkt sich positiv auf Ihren Energieverbrauchswert aus.)

 

Wohneinheiten:

Bezieht sich auf die Anzahl der abgetrennten Wohnungen in Ihrem Gebäude.

Baujahr Haus / Heizung

Geben Sie hier das Baujahr des Gebäudes an. Ist der Bauauftrag vor dem dem 1. November 1977 gestellt worden, benötigen Sie den Energieausweis bereits zum 1. Juli 2008, ansonsten benötigen Sie ihn spätestens bis zum 1. Januar 2009.

Das Baujahr der Heizanlage finden Sie auf dem Typenschild Ihrer Anlage. Bei mehreren Heizsystemen immer das jeweils neueste Baujahr angeben.

Wird zum Beispiel die Erdgasheizung durch einen Holzofen unterstützt, so geben Sie alle Heizsysteme in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum an.

Abrechnungszeiträume:

Verwenden Sie hier die Zeiträume, wie Sie auf Ihrer Heizkostenabrechnung angegeben sind. Beginnen Sie mit dem neuesten Zeitraum. Es sind mindestens 3 aufeinanderfolgende Zeiträume anzugeben.

Ein Abrechnungszeitraum muss mindestens 300 Tage (ca. 10 Monate) und maximal 400 Tage (ca. 13,5 Monate) umfassen und die Summe der Abrechnungsperioden mindestens 1000 Tage (ca. 3 Jahre).

Die früheste Abrechnungsperiode darf nicht vor dem 01.01.2002 beginnen, da hierfür die notwendigen Klimafaktoren nicht erhoben sind.

 

Energieträger / Heizungssystem:

Wählen Sie für jede Abrechnungsperiode den im Heizsystem verwendeten Brennstoff aus. Danach erfolgt die automatische Angabe der entsprechenden Abrechnungseinheit.

Sollte die mit angegebene Einheit (z.B.: kWh) nicht mit Ihren zur Verfügung stehenden Angaben übereinstimmen, suchen Sie bitte noch einmal auf Ihrer Energiekostenabrechnung nach den Mengen in der verlangten Einheit. Sie können uns aber auch auf das Problem im Feld Anmerkung hinweisen. (Achtung dies verfälscht das Vorschauergebnis).

Beispiele:

Gas - Etagenheizung = Erdgas H

Energiemenge / Energieverbrauch:

Dies ist die verbrauchte Menge des Energieträgers. Bitte geben Sie Ihre Werte ohne 1000er Punkt und ohne Einheit an.

Bei der Umrechnung des Erdgasverbrauches von Kubikmeter (z.B.: CBM) in KWh benötigen Sie einen Umrechnungsfaktor (Brennwert) erforderlich, welche auf Ihrer Abrechnung vermerkt sein sollte. Sollten Sie diesen Faktor nicht finden, ist es zulässig vereinfacht den Faktor 10 zu wählen. Also: CBM * 10 = KWh oder m3 *10 = KWh   (Umrechungsfaktor o. Brennwert = 10 KWh/m3   bzw. = 10 KWh/CBM)

Verbrauch an Warmwasser

Wenn Sie einen separaten Warmwasserzähler haben, tragen Sie bitte hier die verbrauchten Mengen in m3 ein. Achtung: Eintrag nur bei gleichem Abrechnungszeitraum wie für Heizung!

Gebäudetyp

Wesentlich ist die Anzahl der direkt angrenzenden Gebäude. Oder anders formuliert die Anzahl der Seiten eines Hauses, die an ein anderes Gebäude grenzen. Bei einem "Freistehendes Haus" grenzt kein weiteres Haus an, bei der "Doppelhaushälfte" oder dem "Reihenendhaus" dagegen, grenzt eine Außenwand-Seite direkt an ein anderes Haus und das "Reihenmittelhaus" mit zwei Außenwand-Seiten. Sollte Ihr Haus also verwinkelt an einem Anderen stehen, geben Sie entsprechend die Anzahl der Außenwandseiten an, die ein anderes Gebäude angrenzt.

Grundriss

Der Grundriss ist entscheidend für die Bestimmung der Fläche der Außenwand und dem damit verbundenen Wärmeverlust sowie auch dem Verhältnis von Außenwand zu Gebäudevolumen. Ein rundes oder annähernd rundes Haus ist "kompakt".