Aktuelle Frage: Wie kommt man an die Verbrauchswerte von Mietern oder Vorbesitzern…?

Dienstag, 05. August 2008
Von: v.k.

Auch diese Frage wird immer wieder so oder ähnlich gestellt: "mein Mieter bezieht seine Heizenergie selbst, so dass ich nicht weiss, wie hoch sein Verbrauch ist. Bin ich somit gezwungen einen bedarfsabhängigen Energiepass anzufordern?"

Eine Möglichkeit (und wahrscheinlich auch die zunächst beste) wäre natürlich, den Mieter um seine Verbrauchsabrechnungen zu bitten, vielleicht gibt er ja die Kopien der letzten 3 Jahresabrechnungen raus, gibt ja zumindest keinen vernünftigen Grund, das nicht zu tun. Aber…es gibt ja, wie man aus Funk und Fernsehen weiß, z.T. schon sehr unschöne Mieter-Eigentümer-Beziehungen und da ist es schon vorstellbar, dass sich zuweilen Mieter wenig kooperativ zeigen.

Dann bleibt eigentlich nur noch die Möglichkeit, die Verbrauchswerte direkt beim Energieversorger zu erfragen. Nichts selten weigert sich dieser unter Berufung auf den Datenschutz, die Daten zu liefern.
Mit Einführung der Energieausweis-Pflicht für den Gebäudebestand kann die Verweigerung der Datenübermittlung für den Versorger aber problematisch werden. Hat der Mieter keine Einwilligung zur Abfrage seiner Verbrauchsdaten erteilt, ist die Mitwirkung des Energieversorgers bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises - anders als beim Bedarfsausweis - zwingend erforderlich.
Da der Vermieter die Angaben zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er auch einen Anspruch auf die Herausgabe der Daten.
Genauer ist das in einem Beitrag von Haus&Grund nachzulesen:

www.haus-und-grund.net/verbrauchsdatenmieter_803.html