Hausverkauf: Sanierungsstau wird zur Kostenfalle - Käufern mit Transparenz helfen

Dienstag, 14. November 2023
Von: Ralf Gründling

Auf neue Eigentümer kommen beim Kauf von Bestandsgebäuden durchaus Pflichten zur energetischen Sanierung zu, sei es nach bereits gültigem GEG oder nach der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen EU-Gebäuderichtlinie. Die damit verbundenen potentiellen Kosten können Kaufinteressenten verunsichern und damit eventuell unbegründet das Interesse verlieren lassen. Eine einfache Modernisierungsberatung gibt Käufer und Verkäufer dabei eine klare Kostenkalkulation mit auf den Weg und sorgt so für Transparenz beim Hausverkauf.

 

 

 

Was schreibt das GEG vor? Was fordert die neue EU-Gebäuderichtlinie?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Käufer, innerhalb von 2 Jahren mindestens die folgenden Maßnahmen durchzuführen:

  • Austausch alter Heizkessel (Standard- und Konstanttemperatur) (§72)
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Räumen (§71)
  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches  (§47)

Diese Vorschriften treffen ausdrücklich den neuen Eigentümer. Zu Beachten: Auch Erben und Schenkungen sind von dieser Pflicht nicht ausgenommen.

Gleichzeitig befindet sich mit der EU-Gebäuderichtlinie ein neues Gesetz in den Startlöchern, welche die allgemeinen Standards im Gebäudebestand erneut anheben soll. Noch ist nichts final beschlossen, aber der aktuelle Entwurf könnte eine Sanierungspflicht für 40% des Gebäudebestands bedeuten, die nicht die geforderte Energieeffizienzklasse erreichen.

 

Welche Kosten sind für den neuen Eigentümer damit verbunden?

Aufwand und Kosten hängen von den ausstehenden Maßnahmen ab und natürlich von Größe und Alter der Immobilie. Wir ermitteln für Sie im Rahmen unserer Modernisierungsberatung, mit welchen Kosten der neue Eigentümer kalkulieren muss. Damit erhält dieser Transparenz in die Zukunft und kann mit gutem Gefühl die Immobilie einschätzen und besser bewerten.

Die Aufwendungen für unsere Beratung variieren zwischen einer zielorientierten Modernisierungsberatung (im Hinblick auf die kommende EU-Gebäuderichtlinie) oder maßnahmenorientierten (nach GEG). Bei beiden Varianten erhalten Sie eine Vorschau auf einen neuen besseren Energieausweis und eine schriftliche Kalkulation von Kosten und Energieeinsparung. Dabei benötigen wir 150€ netto je Maßnahme wobei ein erstes Gespräch, in dem wir uns über Sanierungsmöglichkeiten der Immobilie austauschen, immer kostenlos ist.

 

Banken: Kostenschätzung Voraussetzung für Kreditvergabe

Wenn der Käufer den Erwerb der Immobilie über einen Immobilienkredit finanzieren möchte, wird die Bank genau wissen wollen, mit welchen Folgekosten für die energetischen Pflichtsanierungen zu rechnen ist, um sicherzugehen, dass der Kredit gedeckt ist. Mit unserer Modernisierungsberatung können Sie diese Kosten benennen,  erleichtern Ihren Interessenten die Finanzierungsgespräche und erreichen so mehr potentielle Käufer.

 

Der Energieausweis dient als Berechnungsgrundlage

Als Grundlage unserer Berechnungen dient ein bedarfsbasierter Energieausweis - dessen Ausstellung ist mit einer Modernisierungsberatung untrennbar verbunden. Da ein Energieausweis aber ohnehin verpflichtend für den Verkauf einer jeden Immobilie ist, sollten diese Kosten beim Hausverkauf bereits eingeplant sein.

Der Mehrwert dieser Herangehensweise: Wir können Ihnen direkt die energetischen Einsparungen der Modernisierung simulieren und dem neuen Eigentümer nach Abschluss der Sanierung einen neuen Energieausweis aushändigen - ohne Aufpreis!



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