Öffentliche Gebäude: Aushangpflicht für Energieausweis

Donnerstag, 11. Juni 2009

Ab 1. Juli muss für öffentliche Gebäude ein gültiger Energieausweis vorliegen.

Darüberhinaus reicht es im Vergleich zu Wohngebäuden nicht aus, den Energiepass auf Anfrage vorzulegen. Der Energieausweis muss in öffentlichen Gebäuden gut sichtbar ausgehangen werden.

Wir bieten Ihnen im Rahmen der Onlinebestellung auch ein entsprechendes Aushangexemplar an.