Sanierungscheck - Sanierungspflicht nach GEG und EU-Gebäuderichtlinie prüfen

Der Hintergrund zur EU-Sanierungspflicht - Die EU-Gebäuderichtlinie

Seit Beschluss des Entwurfs zur neuen EU-Gebäuderichtlinie erreichen uns zahlreiche Anrufe von Hauseigentümern, die wissen möchten, ob Ihr Gebäude nun unter die Zwangssanierung fällt.

Der EU-Beschluss sieht vor, dass alle Wohngebäude

  • ab 2030 mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse E und
  • ab 2033 mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse D erreichen müssen

Für zusätzliche Unsicherheit sorgt, dass die EU-Verordnung eine neue Skalierung und Einteilung der Energieeffizienzklassen vorsieht. Sie können also nicht mit einem Blick auf Ihren aktuellen Energieausweis beurteilen, in welcher Energieeffizenzklasse Sie nach der neuen Richtlinie fallen würde.

 

Der Hintergrund zu den GEG Richtlinien

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Käufer, innerhalb von 2 Jahren mindestens die folgenden Maßnahmen durchzuführen:

  • Austausch alter Heizkessel (Standard- und Konstanttemperatur) (§72)
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Räumen (§71)
  • Dämmung des Dachgeschosses oder der obersten Geschossdecke (§47)

Diese Vorschriften treffen ausdrücklich den neuen Eigentümer. Zu Beachten: Auch Erben und Schenkungen sind von dieser Pflicht nicht ausgenommen.

 

 

Fällt meine Immobilie unter eine Sanierungspflicht? Jetzt testen

Mit unserem Online-Check können Sie dennoch herausfinden, ob Ihr Gebäude die neuen Vorgaben zum Mindestwärmeschutz erfüllen wird oder nicht. Sie erhalten eine klare Aussage, ob und, wenn ja, bis wann Ihr Gebäude voraussichtlich saniert werden muss.

Darüber hinaus können Sie sich die Berechnung als PDF-Datei abspeichern um Ihr Immobilieninserat sinnvoll zu ergänzen.

Alle Energieausweise werden bei uns nach der aktuellen Novelle des GEG ausgestellt (GEG 2024, verabschiedet am 16.10.2023).

Onlinecheck zum GEG und EU-Gebäuderichtlinie

  • Ermittelt die EU-Effizienzklasse nach dem Entwurf zur neuen EU-Gebäuderichtlinie (auf Grundlage unserer Datenbasis ->mehr)
  • Auskunft über etwaige GEG Sanierungspflicht nach Kauf
  • seperate PDF-Zusammenfassung zum Upload im Immobilieninserat
  • als geprüfter Anhang zum Energieausweis mit Stempel und Unterschrift unserers Energieberaters. Im Bestellprozess einfach hinzufügen.

Energieausweis wählen und Sanierungscheck dazu

 

 

  • oder als einzelne Zusammenfassung ohne Stempel und Unterschrift 
  • bestehenden Energieausweis notwendig um Sanierungspflicht zu berechnen Kostenloser Sanierungscheck

Unsere Datenbasis für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienzklasse nach EU-Gebäuderichtlinie

Laut aktuellem Gesetzentwurf zur EU-Gebäuderichtlinie sollen nur Energieeffizienzdaten ab 2019 berücksichtigt werden, um die neuen Energieeffizienzklassen festzulegen. Somit können wir auf einen Großteil unserer Daten nicht zurückgreifen, können aber immerhin ca. 18.000 Datensätze auswerten um einen Ansatz zu bekommen, wie die neue Skala ausfallen wird.

Nach dem aktuellen Entwurf (Version vo 14.03.2023) sollen die schlechtesten 15% des Gebäudebestands der Energieeffizenzklasse G zugeordnet werden. Die verbleibenden Energieeffizienzklassen (A bis F) sollen davon ausgehend gleichmäßig verteilt werden. Unklar bleibt im Gesetzesentwurf, inwiefern nach Gebäudekategorie unterschieden wird. Wir arbeiten unter der Annahme, dass Objektgröße (Wohngebäude) und Hauptnutzung (Nichtwohngebäude) dabei berücksichtigt werden.

 

Nationales Recht oder Änderungen

Bitte beachten Sie, dass unsere Skala nur zur Orientierung dient, denn wir können nur mutmaßen, wie der EU-Entwurf künftig im nationalen Recht umgesetzt wird und auf was noch eventuell zu unterscheiden ist.

 

Repräsentativ?

Trotz unserer zahlreich auswertbaren Daten, können wir keinen Anspruch auf Repräsentativität erheben, denn:

-ein Großteil unserer Energieverbrauchsausweise wird anhand von Onlinebestellungen beantragt und in der Regel zum Zwecke des Verkaufs oder der Vermietung. Die von uns bewerteten Immobilien sind deswegen tendenziell eher energetisch besser saniert - alte, vom Eigentümer seit Jahrzehnten genutzte Wohnimmobilien, sind in unserem Datenbestand eher unterrepräsentiert.
-Bei manchen Kategorien von Nichtwohngebäuden ist unser Datenbestand zu klein, um schlüssige Aussagen zu treffen.

Aber dafür betrachten wir die volle Breite an Immobilien im Vergleich zu anderen Anbietern. Abrechnungsfirmen haben eventuell eher einen Mehrfamilienhaus - Kundenstamm.

Ebenfalls beziehen wir uns getrennt auf verbrauchsbasierte und bedarfsbasierte Energieausweiswerte, wozu wir keine Angabe in der EU-Gebäuderichtlinie finden konnten.

 

Haben Sie weitere Hinweise für uns, würden wir uns sehr über eine E-Mail an Ralf Gründling r.gruendling@energieausweis-vorschau.de freuen.

EU-Sanierungspflicht prüfen - der Ablauf

Schritt 1 - Eingabe der Daten zur Sanierungspflicht

Teilen Sie uns den Primärenergieverbrauch oder Primärenergiebedarf aus Ihrem aktuellen Energieausweis mit.

 

Check EU-Sanierungspflicht

 

 

Haben Sie noch keinen Energieausweis? Dann können Sie unser Onlineformular nutzen, um einen Ausweis zu beantragen (10 Jahre gültig) oder über die Vorschau-Funktion Ihren Primärenergieverbrauch zu ermitteln.

 

Energieausweis Wohngebäude 69,-

Energieausweis Nichtwohngebäude 79,-

 

 

Schritt 2 -Erklärung zum PDF Dokument und weitere Möglichkeiten

 

Schritt 3 - Ergebnis: Sanierungspflicht ja oder nein?

Nach Eingabe Ihrer Daten teilen wir Ihnen mit, in welcher Energieeffizienzklasse Ihr Gebäude in der neuen Energieskala voraussichtlich eingestuft würde und ob Sie damit unter die Sanierungspflicht fallen würden oder nicht.

Bitte beachten Sie, dass die Einstufung auf unsere Einschätzung des aktuellen Stands im Gesetzgebungsverfahren und unserer eigenen Datenbasis beruht und wir daher keine Gewähr übernehmen können.

Angabe der energetischen Besonderheiten des Objektes. Diese erscheinen mit auf dem PDF.

 

Schritt 4 (optional) - Prüfergebnis zur Sanierungspflicht als PDF-Datei 

Sie können sich eine Zusammenfassung Ihrer Eingaben als PDF-Datei erstellen lassen, in dem neben der Aussage zur Sanierungspflicht auch noch andere Pluspunkte der Immobilie aufgeführt werden. Die Datei ist geeignet zur Verwendung in Onlineinseraten oder als kurzer Gebäudesteckbrief für Interessenten. Hierfür ist eine Angabe Ihrer Mailadresse erforderlich.