Wahlfreiheit zwischen Verbrauchspass und Bedarfsausweis verpasst?

Am 30. September 2008 endete die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis (=Verbrauchspass) und dem Bedarfsausweis für ganz  bestimmte Wohnhäuser. Die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierendem Energieausweis galt für:

  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde,
  • Wohngebäude, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung nicht das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.


Sie haben trotzdem die Möglichkeit sich einen verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen, wenn:

  • der Bauantrag für Ihr Wohngebäude nach 31.10.1977 gestellt oder
  • so modernisiert saniert wurde, dass das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wird.

Prüfen Sie hier ob Sie das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

 

 

Oder sprechen Sie uns einfach an.

 

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Der verbrauchsorientierte Energieausweis gemäß EnEV 2009

 

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Energieausweis mit Foto

Im Onlineformular können Sie ein Foto ihres Gebäudes hochladen, welches durch den Onlinerechner gleich mit in die Vorschau des Verbrauchsausweises eingebunden wird.

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