Mit unserem einseitigen Dokument bestätigen wir Ihnen, dass Ihre Immobilie von der Energieausweispflicht befreit ist.
Geeignet zur Vorlage bei Besichtigungen, Verkäufen oder Notarterminen, wenn der Gegenüber sich nicht mit einer mündlichen Auskunft zufrieden gibt.
Ablauf
- Machen Sie die erforderlichen Angaben zu Ihrem Objekt
- Prüfen Sie, ob eine der gelisteten Ausnahmekriterien für Ihre Immobilie zutrifft
- unser Energieberater führt eine Plausibilitätsprüfung durch
- Sie erhalten nach erfolgter Prüfung die elektronisch gezeichnete Befreiung als PDF per Mail
- gegen Aufpreis auch als postalischer Versand möglich
- bei Fragen: 0341/22540294
Hinweis - Häufige Missverständnisse
- Einzelöfen und Kamine stellen eine Heizmöglichkeit dar, entsprechend ausgesteattete Objekte sind nicht unbeheizt im Sinne der EnEV (und damit nicht von der Energieausweispflicht befreit)
- bloßer Leerstand einer Immobilie ist keine Befreiungsgrundlage
In solchen Fällen ist ein bedarfsbasierter Energieausweis zu erstellen.