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Verbrauchsbasierter Energieausweis Gewerbe

Verbrauchsbasierter Energieausweis für Gewerbe

Ein verbrauchsbasierter Energieausweis für Gewerbe ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Nichtwohngebäudes (z. B. Büro, Laden, Werkstatt) anhand der tatsächlich gemessenen Energieverbräuche der letzten drei Jahre bewertet. Er zeigt den durchschnittlichen Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und ggf. Kühlung auf und macht Gebäude vergleichbar.

Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

Energieausweis Gewerbe nach Verbrauch

  • Der "kleine" Energieausweis
  • für alle Gewerbeobjekte zulässig
  • Sie benötigen folgende Daten: Ihre Heizungs- und Stromverbräuche, Nettofläche, Baujahr Haus/Heizung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

    79,00 €

    jetzt bestellen mehr Information Serviceumfang

    Zulässigkeit und Kosten des Verbrauchsausweises für Gewerbe und Nichtwohngebäude

    Zulässigkeit

    Grundsätzlich darf ein Energieausweis für Nichtwohngebäude IMMER verbrauchsbasiert ausgestellt werden, ungeachtet des Baujahres, des energetischen Zustandes und der Größe des Objektes.

    Voraussetzung ist allerdings die Angabe der kompletten Heizungs- und Stromverbräuche des Gewerbes über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Wenn diese Zahlen nicht vorliegen oder wenn das Objekt in der Zeit leerstand, bleibt nur die Möglichkeit eines bedarfsbasierten Energieausweises.

    Kosten

    Der Preis für einen verbrauchsbasierten Energieausweis für Gewerbe liegt bei 79,00€ (inkl. Mwst.). Dies ist ein Festpreis, unabhängig der Größe des Objektes. Zusatzkosten können nur entstehen, wenn Sie eventuelle Extra-Leistungen in Anspruch nehmen möchten wie 24h-Service oder zusätzliche Ausdrucke.

    Energieausweis Kosten – alle wichtigen Informationen im Überblick

    Aushangsseite

    Die Aushangspflicht für verbrauchsbasierte Energieausweise für Gewerbe- und Nichtwohngebäude

    Im Gegensatz zu Wohngebäuden besteht für bestimmte Nichtwohngebäude eine Aushangspflicht. Das bedeutet, dass der Energieausweis des Gebäudes an einer gut sichtbaren Stelle öffentlich ausgehängt werden muss.

    Wen trifft die Aushangspflicht?

    Betroffen sind alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die

    • über mehr als 250qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei behördlicher Nutzung) oder
    • über mehr als 500qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei nichtbehördlicher Nutzung).

     

    Grundsätzlich trifft die Pflicht den Eigentümer des Gebäudes - nutzt dieser das Gebäude aber nicht selbst oder nur zum geringen Teil, trifft die Aushangspflicht den Nutzer, dem zu diesem Zweck eine Kopie des Energieausweises zu übergeben ist.

    Welcher Energieausweis wird für die Aushangspflicht benötigt?

    Sowohl der bedarfsbasierte als auch der verbrauchsbasierte Energieausweis eignen sich, um der Aushangspflicht zu genügen. Lediglich welche Seiten genau öffentlich ausgehangen werden müssen unterscheidet sich je nach Art des Ausweises.

    Beim verbrauchsbasierten Energieausweis sind es die Seiten 1 und 3, die verwendet werden müssen. Beim Bedarfsausweis dagegen die Seiten 1 und 2. 

    Was ist eine Aushangsseite?

    Alternativ ist es aber auch zulässig, stattdessen eine einzige Aushangsseite zu verwenden, die die wichtigsten Angaben zusammenfasst. Eine solche Aushangsseite können Sie bei der Bestellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Gewerbe für einen Aufpreis von 3,00€ bestellen.

    zusätzliche Dienstleistungen

    Muster eines Energieausweises der online als PDF oder Post versendet wird.
    Muster: Energieausweis für Nichtwohngewerbe
    Weitere Informationen

    Energieausweis-Ausnahmen für Gewerbeobjekte - Befreiung vom Verbrauchsausweis

    Auch wenn die Energieausweispflicht praktisch alle Gewerbeobjekte betrifft, gibt es einige wichtige Ausnahmekriterien für:

    • Unbeheizte Gewerbeobjekte (Achtung! Gekühlte Anlagen sind weiterhin energieausweispflichtig)
    • Betriebsgebäude mit einer Innentemperatur von unter 12°C
    • Betriebsgebäude zur Aufzucht und Unterbringung von Tieren 
    • Betriebsgebäude für die Aufzucht, Vermehrung und den Verkauf von Pflanzen
    • Betriebsgebäude, die langanhaltend offen gehalten werden müssen
    • Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von unter 50qm
    • denkmalgeschützte Bauwerke

     

    Erfüllt Ihr Gewerbeobjekt eines der genannten Kriterien? Dann benötigen Sie keinen Energieausweis.

    Wir bestätigen Ihnen Ihre Befreiung gerne schriftlich - beantragen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Experten und legen Sie das Blatt einfach vor, wenn sich jemand nach dem Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude erkundigt.

    Zusätzliche Serviceangebote zum verbrauchsbasierten Energieausweis für Gewerbe

    Wir können Ihnen zum Verbrauchsausweis für Gewerbe zahlreiche Zusatzleistungen anbieten. Dazu zählen u.a. :