Zur Bestimmung des notwendigen Energieausweises kann es nützlich sein, speziell bei kleineren Wohnhäusern, das Wärmeschutzniveau zu berechnen, um zu prüfen ob ein einfacher verbrauchsbasierter Energieausweis möglich ist.
Wärmeschutzniveau berechnen und notwendigen Energieausweis bestimmen >
Onlinecheck zum GEG und EU-Gebäuderichtlinie
Ermittelt die EU-Effizienzklasse nach dem Entwurf zur neuen EU-Gebäuderichtlinie (auf Grundlage unserer Datenbasis ->mehr erfahren über unsere Datenbasis)
Auskunft über etwaige GEG Sanierungspflicht nach Kauf
seperate PDF-Zusammenfassung zum Upload im Immobilieninserat
als geprüfter Anhang zum Energieausweis mit Stempel und Unterschrift unseres Energieberaters. Im Bestellprozess einfach hinzufügen.
oder als einzelne Zusammenfassung ohne Stempel und Unterschrift aus bestehenden Energieausweis berechnen >
Bescheinigung der Befreiung von der Energieausweispflicht
Von der Energieausweispflicht befreit sind u. a. kleine Gebäude unter 50 m², Baudenkmäler, spezielle Nutzgebäude (z. B. Werkstätten, Stallungen) sowie Abrissgebäude.
Preis: 30,00 Euro
für Objekte, die nicht unter die Energieausweispflicht fallen
vom Energieberater bestätigt
hilfreich, wenn öffentliche Stellen oder Kauf-/Mietinteressenten auf Energieausweis bestehen, wo dieser nicht notwendig ist
Morgen ist der Notartermin… aber der Energieausweis fehlt!? Manchmal muss es einfach schnell gehen, weil man etwas verschwitzt hat oder über die Notwendigkeit eines Energieausweis erst in letzter Sekunde erfuhr.
Kein Problem! Wir kontrollieren Ihre Bestellung persönlich, scannen den Energieausweis und senden Ihnen diesen vorab per E-Mail zu.
Am Ende des Bestellprozesses den 24 Stunden-Service auswählen.
Wenn Sie den Energieausweis schneller als 24 Stunden benötigen, rufen Sie uns bitte an. (0341 / 225 40 29 3)
Wir müssen Sie telefonisch erreichen können!
Dieser Service gilt nur an Werktagen für den verbrauchsbasierten Energieausweis und kostet zusätzlich 30,00 Euro (brutto).
Der Ausweis wird Ihnen als PDF per E-Mail zugesandt und ist im vollem Umfang rechtskräftig.
Sie erhalten den Energieausweis zusätzlich mit der Rechnung auf dem Postweg nachgesandt.
Sie benötigen einen verbrauchsbasierten Energieausweis, haben aber keine vollständigen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre? Dann beauftragen Sie einfach uns mit der Besorgung aller für den Energieausweis benötigten Verbrauchsdaten.
Preis: 119,50 Euro
Kostenpunkt: 119,50 € (inkl. Mwst.)
benötigt unterzeichnete Vollmacht des Eigentümers
Nur möglich bei Heizträger Erdgas, Fernwärme oder Strom
Sie bezahlen die Gebühr nur, wenn wir Erfolg haben (kein Risiko)
Dauer durchschnittlich 14 Tage
Was wir von Ihnen benötigen
Um für Sie tätig zu werden benötigen wir zwingend eine vom Eigentümer des Objektes unterzeichnete Vollmacht, die uns bevollmächtigt, die Verbrauchsdaten zu beschaffen.
Bitte senden Sie uns die unterzeichnete Vollmacht samt dem entsprechenden Antragsformular zu:
Link zum vorausgefüllten Formular erhalten und die Verbrauchsdaten + fehlendes ergänzen
Daten kontrollieren und Bestellung abschließen
Fertig.
Sie erhalten einen neuen Energieausweis mit neuer Registriernummer (Pflicht), aber haben viel Zeit gespart.
Wenn Sie einen Energieausweis verlängern lassen möchten, senden Sie uns einfach den alten Energieausweis per E-Mail an info@energieausweis-vorschau.de oder klicken Sie hier.
Manchmal muss es einfach schnell gehen, weil man etwas verschwitzt hat oder über die Notwendigkeit eines Energieausweis erst in letzter Sekunde erfuhr.
Keine Sorge! Wir prüfen Ihre Bestellung persönlich, erstellen den bedarfsgerechten Energieausweis und senden Ihnen diesen innerhalb von 48 Stunden vorab per E-Mail zu.
Am Ende des Bestellprozesses den 48 Stunden-Service auswählen.
Wir müssen Sie telefonisch erreichen können!
Dieser Service gilt nur an Werktagen für den bedarfsbasierten Energieausweis und kostet zusätzlich 100,00 Euro (brutto).
Der Ausweis wird Ihnen als PDF per E-Mail zugesandt und ist im vollem Umfang rechtskräftig.
Sie erhalten den Energieausweis zusätzlich mit der Rechnung auf dem Postweg nachgesandt.
Was ist der Energieausweis / Energiepass? - Unser Onlineservice
Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, welches der Eigentümer einer Immobilie dem Kauf- oder Mietinteressenten vorzeigen muss. Bei Neuvermietung oder Kauf einer Wohnung oder Haus / Gebäude wird mittlerweile jeder Interessent auf der Vorlage eines gültigen Energieausweises bestehen, um abschätzen zu können, mit welchen Kosten und Aufwendungen für die Beheizung des betreffenden Gebäudes gerechnet werden muss.
Mit unserer Hilfe zum Online Energieausweis
Für konkrete Fragen zum Energieausweis, auf die Sie online keine Antwort finden, können Sie uns jederzeit gern per Mail oder telefonisch kontaktieren oder unser Forum nutzen.
Informieren Sie sich auf unseren Seiten und testen Sie unseren Service, den bereits viele Eigentümer positiv bewertet haben!
Wir stellen bereits seit 2008 verbrauchs- und bedarfsbasierte Energieausweise online für Wohngebäude und auch für Nichtwohngebäude aus. Einen Energieausweis bestellen Sie online ganz einfach per Formulareingabe.
Energieausweis online bestellen - Ablauf
Nach der Eingabe Ihrer Daten wird der von Ihnen angelegte Energieausweis durch unsere Experten persönlich auf Plausibilität geprüft. Nach erfolgter Ausstellung entspricht Ihr Energieausweis den Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG Novelle 2023) und entsprechenden offiziellen Bekanntmachungen.
Welche Aussagen macht der Energieausweis
Wie auch bei Haushaltsgeräten findet mit dem im Energiepass ausgewiesenen Energieeffizenz-Wert ein Vergleich mit Referenzdaten im grünen, gelben oder roten Bereich innerhalb einer Farbskala statt - möglicherweise wird aufgrund unterschiedlicher Nutzungsgewohnheiten dabei der tatsächliche Energieverbrauch vom theoretisch ermittelten Verbrauchs- bzw. Bedarfskennwert abweichen.
Auch zwischen den zwei unterschiedlichen Energieausweisen (verbrauchs- und bedarfsbasiert), für die wir den kompletten Service anbieten, sind Unterschiede zu erwarten.
Häufige Fragen zu unserem Energieausweis Onlineangebot
Wie wir einen Energieausweis erstellen, für wen er Pflicht ist, welchen Ausweis Sie benötigen und mit welchen Kosten Sie dabei rechnen müssen, erfahren Sie auf unseren Seiten.
In den kommenden Tagen wird unsere Website nach und nach auf ein neues, moderneres Webdesign umgestellt. An der Funktionalität für Sie ändert sich nichts.
Sehr geehrte Energieausweis-Kunden,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Webseite nach all den Jahren ein neues Design erhält! Das Redesign ist moderner und responsiver, ohne Abstriche bei der Funktionalität zu machen. All unsere gewohnten Angebote stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Wir hoffen, dass Ihnen das neue Design gefällt. Eine Vorschau, wie die Webseite in Zukunft aussehen wird, sehen Sie hier:
Seit Mai 2014 besteht die Pflicht zum Energieausweis für Gebäude. Zehn Jahre später laufen viele dieser Ausweise aus. Doch was tun, wenn der Energieausweis abläuft – verlängern oder erneuern?
Kann man den Energieausweis verlängern?
Eine direkte Verlängerung ist nicht möglich, denn laut Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) muss der Energieausweis neu ausgestellt werden. Die gute Nachricht: Viele Daten aus dem alten Dokument können übernommen werden. Dadurch sparen Eigentümer Zeit und Aufwand.
Auf Grundlage des alten Energieausweises wird ein neuer Energieausweis mit frischer Registriernummer erstellt. Dabei werden alle aktuellen Verbrauchswerte und geänderten Angaben angepasst – fertig ist der neue Energieausweis mit 10 Jahren Gültigkeit.
Energieausweis verlängern für Bestandskunden
Wir informieren unsere Kunden automatisch, wenn ihr alter Energieausweis abläuft. Über einen individuellen Link gelangen Sie direkt zum Formular mit Ihren bisherigen Angaben. Dort müssen Sie nur aktuelle Verbrauchsdaten und Änderungen eintragen. Nach Prüfung und Freigabe erstellen wir Ihren neuen Energieausweis – schnell, rechtssicher und bequem.
Energieausweisverlängerung für Neukunden
Auch wenn Ihr alter Energieausweis nicht von uns stammt, können Sie ihn über uns verlängern lassen. Senden Sie uns einfach Ihren bisherigen Energieausweis (PDF) per E-Mail an info@energieausweis-vorschau.de
Wir übertragen die Daten in unser Formular, Sie ergänzen nur die neuen Verbrauchswerte – und schon erhalten Sie Ihren neuen Energieausweis ohne Aufpreis.
Unser Service im Überblick
Verlängerung durch Neuausstellung gemäß GEG 2024
Datenübernahme aus dem alten Energieausweis
Neue Verbrauchswerte und Angaben werden aktualisiert
10 Jahre Gültigkeit
Für Bestands- und Neukunden
Auf Wunsch Rückruf durch Energieberater
Tipp: Sanierungspflichten prüfen
Zehn Jahre sind eine lange Zeit. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich zu geplanten oder verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen beraten. Im Bestellformular können Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf unseres Energieberaters anfordern.
Jetzt Energieausweis verlängern
Ihr Energieausweis läuft bald ab? Dann handeln Sie jetzt:
Energieausweis verlängern oder E-Mail an info@energieausweis-vorschau.de
Neue Richtlinie für Energieausweise: Die im Rahmen des Heizungsaustauschs viel diskutierte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde am 16.10.2023 verabschiedet und tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.
So erkennen Sie, dass Ihr Energieausweis nach der aktuellsten Verordnung ausgestellt ist.
Nach welcher Richtlinie Ihr Energieausweis ausgestellt wurde, sehen Sie direkt auf der ersten Seite Ihres Energieausweises. Für Ausweise, die ab 2024 ausgestellt werden, sollte dort das Datum vom 16.10.2023 vermerkt sein - der Termin an dem die Gesetzesnovelle im Bundestag verabschiedet wurde.
Die zur Jahresmitte stark umstrittene Novellierung des GEG ("Heizungsgesetz") richtet sich vor allem an Neubauten. Diese müssen in Zukunft einen Deckungsanteil erneuerbarer Energien von min. 65% nachweisen. Diese Pflicht betrifft keine Wärmepumpen oder Fernwärmenetze.
Diese Angaben werden bei bedarfsbasierten Energieausweisen künftig in einem neuen Feld auf Seite 2 unten links festgehalten.
GEG 2024: Keine Änderungen bei verbrauchsbasierten Energieausweisen
Für die Ausstellung verbrauchsbasierter Energieausweise ändert sich mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zum 01.01.2024 nichts. Lediglich bei bedarfsbasierten Energieausweisen (für Wohn- und Nichtwohngebäude) gibt es Änderungen. Alle bedarfsbasierten Energieausweise, die ab dem 01.01.2024 von uns ausgestellt werden, werden diese Änderung bereits berücksichtigen
Ungeachtet der neuen gesetzlichen Grundlage, sind vor dem 1.1.2024 ausgestellte Energieausweise weiterhin gültig (für 10 Jahre nach der Ausstellung). Das konkrete Datum, bis zu dem Ihr Energieausweis gilt, finden Sie auf der ersten Seite des Dokuments links oben vermerkt.