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Mit dem 01. Januar 2016 sind wieder einige neue, verschärfte Bestimmungen...
Am Ende des Bestellprozesses (Bestellung von verbrauchs- und...
Laut dem Landgericht Karlsruhe (Az.: 9 S 523/08) ist die Mitteilung der...
"Da der Vermieter die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gegenüber dem Versorgungsunternehmen aus § 28 III 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Das Versorgungsunternehmen darf die Daten auch gegen den erklärten Willen des Mieters herausgeben, wie das Amtsgericht Flensburg (AG Flensburg, Urteil vom 09.01.1984, WuM 85, 347) bereits zum Anspruch des Mieters auf Mitteilung von Verbrauchsdaten der übrigen Mieter entschieden hat. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 8. Februar 2007, Az.: III ZR 148/06) nun in einer aktuellen Entscheidung bestätigt. Für den BGH steht der Datenschutz einer Übermittlung von Mieterdaten auch an den Eigentümer nicht entgegen. "
"Der Mieter darf die Auskunft nicht unter Berufung auf das Bundesdatenschutzgesetz verweigern, entschied das Landgericht Karlsruhe"https://www.test.de/Urteil-Daten-fuer-Energieausweis-1791545-0/ - Urteil: Daten für Energieausweis
"Mieter müssen ihren Vermietern die Verbrauchsdaten für Heizung und Strom offenlegen, damit diese zum Beispiel einen Energieausweis beantragen können. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 9 S 523/08) hin."http://www.sueddeutsche.de/geld/energieausweis-verbrauch-muss-genannt-werden-1.119039 - Verbrauch muss genannt werden
94% zufrieden mit Modernisierungsmaßnahmen
Wir stellen vor: das neue Online-Formular zur Bestellung eines...
Zum Profitreffen lud der Immobilienverband Deutschland (IVD) Repräsentanz...
Wie auch bei Wohngebäuden führen aktuellen Regeln zu einigen Neuerungen...
In Fällen, in denen der Warmwasserverbrauch nicht separat gemessen wurde, wird der Anteil der Heizenergie an der Warmwasserbereitung neu berechnet. Bei zentraler Warmwasserbereitung wird der Verbrauchsanteil nun pauschal mit 5% des Gesamtheizenergieverbrauchs angesetzt. Besonders genutzte Gewerbeobjekte (Schwimmbäder u.ä.) werden mit einem vom Energieberater individuell festgelegten Prozentsatz für Warmwasserbereitung berechnet
Temporäre bzw. teilweise Leerstände von Gebäuden werden nun in Form eines Leerstandszuschlages berücksichtigt. Dieser ergibt sich für den Anteil „Warmwasser“ direkt aus dem prozentualen Flächenleerstand. Für den Anteil „Raumheizung“ wird er nur in halber Höhe angesetzt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Leerstand auch außerhalb der Heizperiode stattfinden kann bzw. leerstehende Räume oft zumindest frostfrei geheizt werden.
In der 2014 novellierten Energieeinsparverordnung EnEV2014 (§ 9 Absatz 2...
Ab 1. Mai 2015 werden Pflichtverletzungen beim Energieausweis mit...
Zahlreiche Gebäude sind von der Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen befreit, teilweise aus ganz verschiedenen Gründen. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind einige Ausnahmetatbestände beschrieben, die sich z.B. auf Größe, Nutzung oder möglichen Denkmalschutz der Immobilie beziehen.
Seit letzter Woche erstrahlt unsere Webseite in einem neuen Layout....
Der 1. Mai 2015 ist ein wichtiger Termin für Hausverkäufer oder Vermieter....
Genau hier lauert aber ab 1.5. eine große Gefahr für Anbieter solcher Immobilien. Im Moment verweisen diese in Immobilienanzeigen allenfalls formlos darauf, dass kein Energieausweis ausgestellt werden muss. Andere verzichten komplett auf jegliche Angaben zur Befreiung von der Energieausweis-Pflicht. Das könnte sich allerdings in Zukunft rächen, denn nachvollziehbare und belastbare Angaben zum Energieausweis sind in Inseraten und Exposés auf jeden Fall zu machen. Wenn eine Befreiung von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises vorliegt, ist dies auch genau kenntlich zu machen und zwar mit der entsprechenden Rechtsgrundlage.In den vergangenen Monaten wurde in den Medien viel falsches über die...
Für Immobilienmakler ist der Energieausweis ein Pflichtwerkzeug, um den...
Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen sind seit Mai 2014 Pflicht. Doch immer wieder erreichen uns Anfragen, welche Angaben ins Inserat müssen und wie bei Anzeigen in Printmedien zu verfahren ist. Unser Leitfaden klärt nun darüber auf!
energieausweis-vorschau.de
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