Energieausweis GEG

Energieausweis nach GMG - was ändert sich, was bleibt?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2026 ersetzen. Dabei wird es aller Voraussicht nach auch zu Änderungen beim Energieausweis kommen, die wir hier näher beleuchten.

Dieser Text wurde vor Bekanntgabe eines Gesetzesentwurfes vom GMG verfasst. Aussagen zu den Inhalten des GMG erfolgen sofern unter Vorbehalt, aber nach bestem Wissen und Gewissen des Autors. Nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs und Verabschiedung des Gesetzes werden wir diesen Text aktualisieren, um Ihnen jederzeit den besten aktuellen Informationstand zu präsentieren.

 

 

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)?

Das GMG soll die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive) in nationales Recht überführen. Diese trat auf EU-Ebene am 28. Mai 2024 in Kraft. Die Frist für die Umsetzung endet am 29. Mai 2026.

Zentrale Ziele der EPBD - und unter Vorbehalt auch des GMGs - sind u.a.:

  • Nullemissionsgebäude als Neubaustandard
  • Berücksichtigung von Lebenszyklusemissionen für Neubauten
  • Sanierungspflichten für die schlechtesten Bestandsgebäude
  • Schrittweiser Ausstieg ausfossilen Heizungssystemen
  • Solaranlagenpflicht

Energieausweise nach GMG mit neuer Skalierung

Die EPBD schreibt künftig eine europaweit einheitliche Skalierung des Energieausweises von A bis G vor (in Deutschland reichen die Energieeffizienzklassen derzeit von A+ bis H). 

  • Klasse A bezeichnet Nullemissionsgebäude
  • Klasse G beinhaltet die schlechtesten 15% des Gebäudebestands

Künftige Sanierungspflichten für Bestandsgebäude orientieren sich an der Energieeffizienzklasse im Energieausweis. Inwiefern dies auch für Verbrauchsausweise - deren Energieeffizienz teils vom Nutzerverhalten abhängt -gültig sein wird, bleibt abzuwarten.

Neue Angaben im Energieausweis nach GMG

Die Gebäuderichtlinie schreibt vor, dass ein Energieausweis künftig - zusätzlich zu den bereits enthaltenen Informationen - auch folgende Angaben beinhalten soll:

  • den Anteil der vor Ort erzeugten erneuerbaren Energie
  • Lebenszyklusemissionen

Modernisierungsempfehlungen sollen künftig bei allen Gebäuden ausgesprochen werden, die nicht zu Nullemissionsgebäuden gezählt werden (Klasse A)

Der Renovierungspass als Ergänzung zum Energieausweis

Der Renovierungspass soll als konkreter Handlungsvorschlag dienen, Bestandsgebäude in Nullemissionsgebäude zu überführen. Damit kommt ihm eine ähnliche Funktion zu, die hierzulande der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erfüllt. Noch ist nicht absehbar, wie die Umsetzung aussehen wird. Denkbar ist eine verpflichtende Ausstellung für Bestandsgebäude mit bestimmten Gesamtenergieeffizienzklassen (bspw. C und schlechter). Betont werden in der EPBD aber die Standardisierung und Digitalisierung desAusstellungsprozesses.

Sind alte Energieausweise nach Inkrafttreten des GMG noch gültig?

Energieausweise sind nach Ausstellung 10 Jahre gültig. Dies gilt auch, wenn sich die gesetzliche Grundlage ändert. Beim Inkrafttreten der EnEV2014 und des GEGs behielten alte Energieausweise ihre Gültigkeit, daher ist davon auszugehen, dass das beim GMG nicht anders sein wird.