Ausstellungsberechtigt laut §88 GEG 2024
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sichere Datenübertragung
Energiebedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis im Überblick
Der bedarfsbasierte Energieausweis (auch bekannt als bedarfsorientierter Energieausweis, bedarfsbasierter Energiepass, Wärmebedarfsausweis, Energiebedarfsausweis oder einfach als Bedarfsausweis) - ist für alle Immobilien zulässig, unabhängig von Baujahr, Nutzung oder eventuellem Leerstand.
Alle Energieausweise werden bei uns nach der aktuellen Novelle des GEG ausgestellt (GEG 2024, verabschiedet am 16.10.2023).
Energieausweis Wohngebäude nach Bedarf
Der "große" Energieausweis
für alle Wohngebäude die keinen verbrauchsbasierten Energieausweis wollen oder können.
Sie benötigen folgende Daten: Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 Woche
nach DIN 18599
Wahlweise mit Vereinfachung nach GEG §50 Abs 4 oder detailliert - Aufpreise
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist der genauere, umfangreichere Ausweis im Vergleich zum Verbrauchsausweis. Demgegenüber verursacht die Berechnung des Energiebedarfsausweises aber auch mehr Aufwand, was sich wieder auf den Preis auswirkt.
Das Wichtigste vorab:
Unabhängig vom Baujahr, vom energetischen Zustand, von der Nutzung und von der Größe des Objektes ist ein Energiebedarfsausweis immer zulässig, für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Für jedes Gebäude können wir also einen Energiebedarfsausweis erstellen.
Sie benötigen einen Überblick über die Gebäudegeometrie (Baupläne, konkret Grundrisse, möglichst auch Querschnitte/Ansichten), die verwendeten Bauteile/durchgeführte Sanierungen (an Außenwand, Dach, Fenstern, Kellerdecke) sowie über die Gebäudetechnik (vor allem Heizung, falls vorhanden Lüftungs- oder Klimaanlagen).
bei schlechter Unterlagensituation können wir bei einer Vor-Ort-Erfassung die notwendigen Daten erfassen. Die Kosten hierfür hängen vor allem von Objektgröße und Anschrift ab,
Weitere Informationen
Ist ein Energiebedarfsausweis für mein Haus die richtige Wahl?
Die Vorteile des bedarfsbasierten Energieausweises:
Ein Energiebedarfsausweis ist für alle Gebäude erlaubt, egal ob Wohnung oder Gewerbe. Sie erhalten damit in jedem Fall einen rechtssicheren Energieausweis, egal wie alt Ihr Haus ist, wie es genutzt wird oder ob Verbrauchsdaten für die letzten Jahre vorhanden sind.
Die Berechnung des Ausweis erfolgt anhand von objektiven Gebäudedaten, nicht auf Grundlage von subjektiven Energieverbrauchszahlen. Damit erhalten Sie eine qualifizierte Aussage über die Energieeffizienz Ihres Hauses sowie individuelle Modernisierungsvorschläge.
fundiert dank Rückfragen: Wenn Sie den Energiebedarfsausweis bei uns online beantragen, werden Sie gebeten, uns umfangreiche Informationen zum Gebäude mitzuteilen. Sollten Sie dabei Schwierigkeiten haben oder nicht sicher sein, welche Angaben richtig sind, ist das kein Beinbruch. Wir rufen Sie zurück und klären offene Fragen mit Ihnen im direkten Gespräch. Gerne lassen wir uns dazu auch Ihre Bauunterlagen zusenden - wie es Ihnen lieber ist entweder online per Mail oder auch postalisch.
Zusätzliche Serviceangebote zum Energiebedarfsausweis
Wir können Ihnen zum bedarfsbasierten Energieausweis für Wohngebäude zahlreiche Zusatzleistungen anbieten.
In den kommenden Tagen wird unsere Website nach und nach auf ein neues, moderneres Webdesign umgestellt. An der Funktionalität für Sie ändert sich nichts.
Sehr geehrte Energieausweis-Kunden,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Webseite nach all den Jahren ein neues Design erhält! Das Redesign ist moderner und responsiver, ohne Abstriche bei der Funktionalität zu machen. All unsere gewohnten Angebote stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Wir hoffen, dass Ihnen das neue Design gefällt. Eine Vorschau, wie die Webseite in Zukunft aussehen wird, sehen Sie hier:
Seit Mai 2014 besteht die Pflicht zum Energieausweis für Gebäude. Zehn Jahre später laufen viele dieser Ausweise aus. Doch was tun, wenn der Energieausweis abläuft – verlängern oder erneuern?
Kann man den Energieausweis verlängern?
Eine direkte Verlängerung ist nicht möglich, denn laut Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) muss der Energieausweis neu ausgestellt werden. Die gute Nachricht: Viele Daten aus dem alten Dokument können übernommen werden. Dadurch sparen Eigentümer Zeit und Aufwand.
Auf Grundlage des alten Energieausweises wird ein neuer Energieausweis mit frischer Registriernummer erstellt. Dabei werden alle aktuellen Verbrauchswerte und geänderten Angaben angepasst – fertig ist der neue Energieausweis mit 10 Jahren Gültigkeit.
Energieausweis verlängern für Bestandskunden
Wir informieren unsere Kunden automatisch, wenn ihr alter Energieausweis abläuft. Über einen individuellen Link gelangen Sie direkt zum Formular mit Ihren bisherigen Angaben. Dort müssen Sie nur aktuelle Verbrauchsdaten und Änderungen eintragen. Nach Prüfung und Freigabe erstellen wir Ihren neuen Energieausweis – schnell, rechtssicher und bequem.
Energieausweisverlängerung für Neukunden
Auch wenn Ihr alter Energieausweis nicht von uns stammt, können Sie ihn über uns verlängern lassen. Senden Sie uns einfach Ihren bisherigen Energieausweis (PDF) per E-Mail an info@energieausweis-vorschau.de
Wir übertragen die Daten in unser Formular, Sie ergänzen nur die neuen Verbrauchswerte – und schon erhalten Sie Ihren neuen Energieausweis ohne Aufpreis.
Unser Service im Überblick
Verlängerung durch Neuausstellung gemäß GEG 2024
Datenübernahme aus dem alten Energieausweis
Neue Verbrauchswerte und Angaben werden aktualisiert
10 Jahre Gültigkeit
Für Bestands- und Neukunden
Auf Wunsch Rückruf durch Energieberater
Tipp: Sanierungspflichten prüfen
Zehn Jahre sind eine lange Zeit. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich zu geplanten oder verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen beraten. Im Bestellformular können Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf unseres Energieberaters anfordern.
Jetzt Energieausweis verlängern
Ihr Energieausweis läuft bald ab? Dann handeln Sie jetzt:
Energieausweis verlängern oder E-Mail an info@energieausweis-vorschau.de
Neue Richtlinie für Energieausweise: Die im Rahmen des Heizungsaustauschs viel diskutierte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde am 16.10.2023 verabschiedet und tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.
So erkennen Sie, dass Ihr Energieausweis nach der aktuellsten Verordnung ausgestellt ist.
Nach welcher Richtlinie Ihr Energieausweis ausgestellt wurde, sehen Sie direkt auf der ersten Seite Ihres Energieausweises. Für Ausweise, die ab 2024 ausgestellt werden, sollte dort das Datum vom 16.10.2023 vermerkt sein - der Termin an dem die Gesetzesnovelle im Bundestag verabschiedet wurde.
Die zur Jahresmitte stark umstrittene Novellierung des GEG ("Heizungsgesetz") richtet sich vor allem an Neubauten. Diese müssen in Zukunft einen Deckungsanteil erneuerbarer Energien von min. 65% nachweisen. Diese Pflicht betrifft keine Wärmepumpen oder Fernwärmenetze.
Diese Angaben werden bei bedarfsbasierten Energieausweisen künftig in einem neuen Feld auf Seite 2 unten links festgehalten.
GEG 2024: Keine Änderungen bei verbrauchsbasierten Energieausweisen
Für die Ausstellung verbrauchsbasierter Energieausweise ändert sich mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zum 01.01.2024 nichts. Lediglich bei bedarfsbasierten Energieausweisen (für Wohn- und Nichtwohngebäude) gibt es Änderungen. Alle bedarfsbasierten Energieausweise, die ab dem 01.01.2024 von uns ausgestellt werden, werden diese Änderung bereits berücksichtigen
Ungeachtet der neuen gesetzlichen Grundlage, sind vor dem 1.1.2024 ausgestellte Energieausweise weiterhin gültig (für 10 Jahre nach der Ausstellung). Das konkrete Datum, bis zu dem Ihr Energieausweis gilt, finden Sie auf der ersten Seite des Dokuments links oben vermerkt.