Der Energieausweis für Mischgebäude
Das Wichtigste vorab - In der Regel sind zwei Energieausweise notwendig
Auch Mischgebäude, also Objekte mit sowohl Wohn- als auch Gewerbenutzung, unterliegen der Energieausweispflicht, aber mit einem zentralen Unterschied zum klassischen Wohn- oder Nichtwohngebäude. Denn in fast allen Fällen benötigen beide Anteile des Mischgebäudes jeweils einen Energieausweis. Für den gewerblichen Anteil brauchen Sie demzufolge einen Energieausweis für Nichtwohngebäude, für den Wohnanteil einen für Wohngebäude.
Sollten Sie unsicher sein welche Energieausweis sie jeweils benötigen, finden Sie mehr auf unserer ausführlichen Erklärung zum Energieausweis.
Beide Energieausweise können Sie über die folgenden Onlineformulare direkt bestellen. Benötigen Sie den Energieausweis nur für einen Teil des Gebäudes (beispielsweise die Vermietung der Ladenfläche), ist es auch zulässig, dass Sie nur den dafür relevanten Energieausweis bestellen. Beim Verkauf des ganzen Mischgebäudes sind natürlich beide Ausweise erforderlich.
Kosten und Gültigkeit von Energieausweisen für Mischgebäude
Da für Mischgebäude in der Regel zwei Energieausweise notwendig werden, ist daher auch mit höheren Gesamtkosten zu rechnen.
- verbrauchsbasierter Energieausweis Wohnanteil: 69,00€
- verbrauchsbasierter Energieausweis Nichtwohnanteil: 79,00€
Gesamtpreis: 148,00€
Beide Energieausweise sind ab Ausstellung 10 Jahre lang gültig. Die Gültigkeit erlischt vorzeitig, wenn Sie am Objekt bauliche Veränderungen vornehmen.
Bestellformular zum Download
Doch nur ein Energieausweis für Mischgebäude? - Die 10% Regel
Nach Wortlaut des GEG benötigt ein Wohngebäude mit einem “nicht unerheblichen” Nichtwohnanteil einen zusätzlichen, separaten Ausweis für diesen. Dasselbe gilt für Nichtwohngebäude mit “nicht unerheblicher” Wohnnutzung.
Im Allgemeinen gilt ein Flächenanteil von weniger als 10% der Gesamtfläche als unerheblich. Das bedeutet, bei Gebäuden mit einer untergeordneten Nutzung, die weniger als 10% Flächenanteil hat, ist nur ein einziger Energieausweis notwendig. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet, die nur im Erdgeschoss über eine Ladeneinheit verfügen oder bei größeren Gewerbeobjekten mit einer Betreiberwohnung. Dieser Ermessensspielraum kann sich erhöhen, wenn die Gewerbenutzung “wohnähnlich” ist, zum Beispiel bei Büros oder Arztpraxen.
Genau aufpassen: Verbrauchsangaben beim Mischgebäude-Energieausweis
Eine häufiger Problempunkt bei der Erstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen für Mischgebäude sind die dafür notwendigen Verbrauchsdaten. Bei Mischgebäuden sind folgende Besonderheiten zu beachten:
- Aufteilung des Heizungsverbauchs: der Heizungsverbrauch des Gebäudes muss aufgeteilt werden zwischen Wohn- und Nichtwohnnutzung. Dies kann beispielsweise anhand einer Nebenkostenabrechnung erfolgen, mit Unterzählern oder anhand von Betriebskosten, die zur Steuererklärung verwendet werden
- Stromverbrauch beschaffen: für den Gewerbeanteil ist außerdem die Angabe des Stromverbrauchs notwendig (wie bei allen Energieausweisen für Nichtwohngebäude). Wenn dem Eigentümer diese nicht vorliegen, muss man sich dafür an die Mieter wenden.
Alle Verbrauchsangaben sind über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren zu erfassen, damit Sie zur Ausstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen geeignet sind.
Langjährige Erfahrung und fachliche Sicherheit
Seit 2007 erstellen wir Energieausweise und haben uns in dieser Zeit kontinuierlich an die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst – von der Energieeinsparverordnung bis zum aktuellen Gebäudeenergiegesetz.
Beim verbrauchsbasierten Energieausweis für Mischgebäude liegt der Schwerpunkt auf der Auswertung von Verbrauchsdaten. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Daten häufig nicht vollständig oder nur schwer vergleichbar sind bzw. aufteilbar. Unterschiede in Abrechnungszeiträumen, unklare Angaben oder fehlende Werte gehören zu den typischen Herausforderungen.
Auch die korrekte Einordnung von Gebäuden ist ein wichtiger Punkt. Mischgebäude mit anteilig sehr kleinen gewerblichen Einheiten, wohnähnlicher Nutzung (Soniorenheim) oder Sonderfälle wie denkmalgeschützte Gebäude müssen individuell bewertet werden.
Hinzu kommen technische Besonderheiten wie ein Heizsystem für beide Einheiten oder die fehlende Trennbarkeit des Stromanteils fürs Gewerbe.
Ein weiterer Aspekt ist die behördliche Prüfung von Energieausweisen. Durch unsere langjährige Tätigkeit wissen wir, welche Anforderungen gestellt werden und welche Angaben entscheidend sind. Unsere ausgestellten Energieausweise haben diese Prüfungen stets bestanden.
Unsere Energieberater verfügen über langjährige Erfahrung und unterstützen neben der Erstellung von Energieausweisen auch bei komplexeren Fragestellungen für Hausverwaltungen, Banken und weitere Auftraggeber.
Zusätzliche Serviceangebote zum Energieausweis / Energiepass für Mischgebäude
Wir können Ihnen zum Energieausweis für Mischgebäude verschiedene Zusatzleistungen anbieten. Dazu zählen u.a. :