Nach Wortlaut des GEG benötigt ein Wohngebäude mit einem “nicht unerheblichen” Nichtwohnanteil einen zusätzlichen, separaten Ausweis für diesen. Dasselbe gilt für Nichtwohngebäude mit “nicht unerheblicher” Wohnnutzung.
Im Allgemeinen gilt ein Flächenanteil von weniger als 10% der Gesamtfläche als unerheblich. Das bedeutet, bei Gebäuden mit einer untergeordneten Nutzung, die weniger als 10% Flächenanteil hat, ist nur ein einziger Energieausweis notwendig. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet, die nur im Erdgeschoss über eine Ladeneinheit verfügen oder bei größeren Gewerbeobjekten mit einer Betreiberwohnung. Dieser Ermessensspielraum kann sich erhöhen, wenn die Gewerbenutzung “wohnähnlich” ist, zum Beispiel bei Büros oder Arztpraxen.