Der Energieausweis für Mischgebäude

Mischgebäude

Das Wichtigste vorab - In der Regel sind zwei Energieausweise notwendig

Auch Mischgebäude, also Objekte mit sowohl Wohn- als auch Gewerbenutzung, unterliegen der Energieausweispflicht, aber mit einem zentralen Unterschied zum klassischen Wohn- oder Nichtwohngebäude. Denn in fast allen Fällen benötigen beide Anteile des Mischgebäudes jeweils einen Energieausweis. Für den gewerblichen Anteil brauchen Sie demzufolge einen Energieausweis für Nichtwohngebäude, für den Wohnanteil einen für Wohngebäude.

Beide Energieausweise können Sie über die folgenden Onlineformulare direkt bestellen. Benötigen Sie den Energieausweis nur für einen Teil des Gebäudes (beispielsweise die Vermietung der Ladenfläche), ist es auch zulässig, dass Sie nur den dafür relevanten Energieausweis bestellen. Beim Verkauf des ganzen Mischgebäudes sind natürlich beide Ausweise erforderlich.

Energieausweis Wohngebäude nach Verbrauch - 69,00€

  • Der "kleine" Energieausweis
  • für Wohngebäude ab Baujahr 1978, mit mindestens 5 Wohnungen oder sanierte Altbauten
  • Sie benötigen folgende Daten: Ihre Heizungsverbräuche, Wohnfläche, Baujahr Haus/Heizung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

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Energieausweis Gewerbe nach Verbrauch - 79,00€

  • Der "kleine" Energieausweis
  • für alle Gewerbeobjekte zulässig
  • Sie benötigen folgende Daten: Die kompletten Heizungs- und Stromverbräuche, Nettofläche, Baujahr Haus/Heizung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

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Kosten und Gültigkeit von Energieausweisen für Mischgebäude

Da für Mischgebäude in der Regel zwei Energieausweise notwendig werden, ist daher auch mit höheren Gesamtkosten zu rechnen.

  • verbrauchsbasierter Energieausweis Wohnanteil: 69,00€
  • verbrauchsbasierter Energieausweis Nichtwohnanteil: 79,00€

  • Gesamtpreis: 148,00€

 

Beide Energieausweise sind ab Ausstellung 10 Jahre lang gültig. Die Gültigkeit erlischt vorzeitig, wenn Sie am Objekt bauliche Veränderungen vornehmen.

Doch nur ein Energieausweis für Mischgebäude? - Die 10% Regel

Nach Wortlaut des GEG benötigt ein Wohngebäude mit einem “nicht unerheblichen” Nichtwohnanteil einen zusätzlichen, separaten Ausweis für diesen. Dasselbe gilt für Nichtwohngebäude mit “nicht unerheblicher” Wohnnutzung.

Im Allgemeinen gilt ein Flächenanteil von weniger als 10% der Gesamtfläche als unerheblich. Das bedeutet, bei Gebäuden mit einer untergeordneten Nutzung, die weniger als 10% Flächenanteil hat, ist nur ein einziger Energieausweis notwendig. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet, die nur im Erdgeschoss über eine Ladeneinheit verfügen oder bei größeren Gewerbeobjekten mit einer Betreiberwohnung. Dieser Ermessensspielraum kann sich erhöhen, wenn die Gewerbenutzung “wohnähnlich” ist, zum Beispiel bei Büros oder Arztpraxen.

Genau aufpassen: Verbrauchsangaben beim Mischgebäude-Energieausweis

Eine häufiger Problempunkt bei der Erstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen für Mischgebäude sind die dafür notwendigen Verbrauchsdaten. Bei Mischgebäuden sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Aufteilung des Heizungsverbauchs: der Heizungsverbrauch des Gebäudes muss aufgeteilt werden zwischen Wohn- und Nichtwohnnutzung. Dies kann beispielsweise anhand einer Nebenkostenabrechnung erfolgen, mit Unterzählern oder anhand von Betriebskosten, die zur Steuererklärung verwendet werden
  • Stromverbrauch beschaffen: für den Gewerbeanteil ist außerdem die Angabe des Stromverbrauchs notwendig (wie bei allen Energieausweisen für Nichtwohngebäude). Wenn dem Eigentümer diese nicht vorliegen, muss man sich dafür an die Mieter wenden.


Alle Verbrauchsangaben sind über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren zu erfassen, damit Sie zur Ausstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen geeignet sind.

Zusätzliche Serviceangebote zum Energieausweis / Energiepass für Mischgebäude

Wir können Ihnen zum Energieausweis für Mischgebäude verschiedene Zusatzleistungen anbieten. Dazu zählen u.a. :


Sie sind sich unsicher, welchen Energiepass / Energieausweis Sie benötigen, haben Fragen zur Energieausweispflicht oder haben ein anderes Problem, zu welchem Sie eine individuelle Beratung wünschen? Rufen Sie einfach unsere Telefon-Hotline an: zwischen 8 und 18 Uhr werktags werden Sie fachlich und kostenlos beraten. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, rufen wir gerne zurück.

 

0341 / 225 40 29 4

info@energieausweis-vorschau.de