Energieausweis Wohngebäude - der richtige Energieausweis für Ihr Wohngebäude

Für Wohngebäude besteht seit 2009 die Pflicht, bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.


Das müssen Sie wissen:

  • Energieausweise gibt es verbrauchs- und bedarfsbasiert. Nicht jeder ist zulässig für jedes Gebäude. Welcher Energieausweis der Richtige für Ihr Wohngebäude ist, können Sie mit unserem Online-Check selbst feststellen.
  • Die Energieausweispflicht besteht auch, wenn Sie bspw. untervermieten oder wenn Sie warm (d.h. inklusive einer Nebenkostenpauschale) vermieten.
  • Besitzer von Eigentumswohnungen, müssen einen Energieausweis für das gesamte Wohngebäude vorweisen, wenn sie ihre Einheit neu vermieten oder verkaufen wollen. Einen Energieausweis bspw. nur für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu erstellen, ist nicht zulässig.

Energieausweis Wohngebäude nach Verbrauch - 69,00€

  • Der "kleine" Energieausweis
  • für Wohngebäude ab Baujahr 1978, mit mindestens 5 Wohnungen oder sanierte Altbauten
  • Sie benötigen folgende Daten: Ihre Heizungsverbräuche, Wohnfläche, Baujahr Haus/Heizung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

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Energieausweis Wohngebäude nach Bedarf - ab 199,00€

  • Der "große" Energieausweis
  • für unsanierte Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, Baujahr vor 1978 oder bei fehlenden Heizungsverbräuchen
  • Sie benötigen folgende Daten: Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand)
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 Woche

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Kosten und Gültigkeit des Energieausweises für Wohngebäude

Die Kosten des Wohngebäude Energieausweises sind abhängig von der Art des Ausweises:

  • verbrauchsbasiert: 69,00€
  • bedarfsbasiert: ab 199,00€


Der ausgestellte Energieausweis ist unabhängig der Ausweisart 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Wenn an Ihrem Wohngebäude allerdings größere Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, wird der alte Energieausweis damit ungültig.

Muster: Energieausweis für Wohngebäude

Beispielausweis Seite 1
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Beispielausweis Seite 2 Bedarfsausweis
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Beispielausweis Seite 3 Energieverbrauchskennwert
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Beispielausweis Seite 4 Modernisierungsempfehlungen
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Beispielausweis Seite 5
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Beispielausweis Aushangsseite
Aushangsseite

Energieausweis: Ausnahmen für denkmalgeschützte Wohngebäude, Ferienhäuser und andere

Die Energieausweispflicht gilt grundsätzlich für alle Wohngebäude, mit einigen wichtigen Ausnahmen:

  • denkmalgeschützte Wohngebäude sind von der Energieausweispflicht befreit. Darunter zählen ebenfalls Objekte unter Ensembleschutz.
  • Wohngebäude, die als Ferienhaus genutzt werden, sind ebenfalls nicht energieausweispflichtig.
  • Wohngebäude mit einer Nutzfläche von unter 50qm brauchen ebenfalls keinen Energieausweis

 

Erfüllt Ihr Wohngebäude eines der genannten Kriterien? Dann benötigen Sie keinen Energieausweis.

Wir bestätigen Ihnen Ihre Befreiung gerne schriftlich - beantragen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Experten und legen Sie das Blatt einfach vor, wenn sich jemand nach dem Energieausweis für Ihr Wohngebäude erkundigt.

Zusätzliche Serviceangebote zum Energieausweis / Energiepass für Wohngebäude

Wir können Ihnen zum Energieausweis für Wohngebäude zahlreiche Zusatzleistungen anbieten. Dazu zählen u.a. :


Sie sind sich unsicher, welchen Energiepass / Energieausweis Sie benötigen, haben Fragen zur Energieausweispflicht oder haben ein anderes Problem, zu welchem Sie eine individuelle Beratung wünschen? Rufen Sie einfach unsere Telefon-Hotline an: zwischen 8 und 18 Uhr werktags werden Sie fachmännisch und kostenlos beraten. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, rufen wir gerne zurück.

 

0341 / 225 40 29 4

info@energieausweis-vorschau.de