Für Wohngebäude besteht seit 2009 die Pflicht, bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.
Das müssen Sie wissen:
- Energieausweise gibt es verbrauchs- und bedarfsbasiert. Nicht jeder ist zulässig für jedes Gebäude. Welcher Energieausweis der Richtige für Ihr Wohngebäude ist, können Sie mit unserem Online-Check selbst feststellen.
- Die Energieausweispflicht besteht auch, wenn Sie bspw. untervermieten oder wenn Sie warm (d.h. inklusive einer Nebenkostenpauschale) vermieten.
- Besitzer von Eigentumswohnungen, müssen einen Energieausweis für das gesamte Wohngebäude vorweisen, wenn sie ihre Einheit neu vermieten oder verkaufen wollen. Einen Energieausweis bspw. nur für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu erstellen, ist nicht zulässig.