Energieausweis Wohngebäude
Wohngebäude

Energieausweis Wohngebäude

  • entweder nach Verbrauch, also auf Grundlage der Energieverbräuche
  • oder nach Bedarf, also auf Grundlage der Gebäudehülle und Heizungsanlage
Verbrauchsausweis Wohngebäude

Energieausweis Wohngebäude nach Verbrauch

  • Der "kleine" Energieausweis
  • für Wohngebäude ab Baujahr 1978, mit mindestens 5 Wohnungen oder sanierte Altbauten
  • Sie benötigen folgende Daten: Ihre Heizungsverbräuche, Wohnfläche, Baujahr Haus/Heizung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

69,00 €

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Bedarfsausweis Wohngebäude

Energieausweis Wohngebäude nach Bedarf

  • Der "große" Energieausweis
  • für alle Wohngebäude die keinen verbrauchsbasierten Energieausweis wollen oder können.
  • Sie benötigen folgende Daten: Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand)
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 Woche
  • nach DIN 18599
  • Wahlweise mit Vereinfachung nach GEG §50 Abs 4 oder detailliert - Aufpreise

    ab 199,00 €

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    Kosten und Gültigkeit des Energieausweises für Wohngebäude

    Die Kosten des Wohngebäude Energieausweises sind abhängig von der Art des Ausweises:

    • verbrauchsbasiert: 69,00€
    • bedarfsbasiert: ab 199,00€


    Der ausgestellte Energieausweis ist unabhängig der Ausweisart 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Wenn an Ihrem Wohngebäude allerdings größere Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, wird der alte Energieausweis damit ungültig.

    Energieausweis Kosten verständlich erklärt

    Zusätzliche Informationen

    Energieausweis: Ausnahmen für denkmalgeschützte Wohngebäude, Ferienhäuser und andere

    Die Energieausweispflicht gilt grundsätzlich für alle Wohngebäude, mit einigen wichtigen Ausnahmen:

    • denkmalgeschützte Wohngebäude sind von der Energieausweispflicht befreit. Darunter zählen ebenfalls Objekte unter Ensembleschutz.
    • Wohngebäude, die als Ferienhaus genutzt werden, sind ebenfalls nicht energieausweispflichtig.
    • Wohngebäude mit einer Nutzfläche von unter 50qm brauchen ebenfalls keinen Energieausweis

     

    Erfüllt Ihr Wohngebäude eines der genannten Kriterien? Dann benötigen Sie keinen Energieausweis.

    Wir bestätigen Ihnen Ihre Befreiung gerne schriftlich - beantragen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Experten und legen Sie das Blatt einfach vor, wenn sich jemand nach dem Energieausweis für Ihr Wohngebäude erkundigt.

    Zusätzliche Serviceangebote zum Energieausweis / Energiepass für Wohngebäude

    Wir können Ihnen zum Energieausweis für Wohngebäude zahlreiche Zusatzleistungen anbieten. Dazu zählen u.a. :