Der bedarfsbasierte Energieausweis ist zulässig für alle Wohngebäude. Doch nicht jedes Wohngebäude unterliegt der Energieausweispflicht. Die wichtigsten Ausnahmen finden Sie hier:
- denkmalgeschützte Wohngebäude (darunter zählen ebenfalls Objekte unter Ensembleschutz)
- Wohngebäude, die als Ferienhaus genutzt werden (maximal 4 Monate im jährlich genutzt oder Heizverbräuche die unter 25% des zu erwartenden Jahresverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung liegen).
- Wohngebäude mit einer Nutzfläche von unter 50qm
Erfüllt Ihr Wohngebäude eines der genannten Kriterien? Dann benötigen Sie keinen Bedarfsausweis.
Wir bestätigen Ihnen Ihre Befreiung gerne schriftlich - beantragen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Experten und legen Sie das Blatt einfach vor, wenn sich jemand nach dem Energieausweis für Ihr Wohngebäude erkundigt.