Energieausweis Nichtwohngebäude
Gewerbe / Nichtwohngebäude

Energieausweis Nichtwohngebäude - der richtige Energieausweis für Ihr Gewerbe

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen für Nichtwohngebäude in der Art der Ausstellung:

Sollten Sie unsicher sein welcher Energieausweis der richtige für Sie ist, finden Sie mehr auf unserer ausführlichen Erklärung zum Energieausweis.

Zur Neuvermietung und zum Verkauf von gewerblich genutzten Objekte muss ein Energieausweis vorgelegt und dem neuen Eigentümer ggf. übergeben werden. Nichtbeachtung dieser Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.


Das müssen Sie wissen:

  • Energieausweise gibt es verbrauchs- und bedarfsbasiert. Als Eigentümer eines Gewerbeobjektes haben Sie die freie Wahl, welchen Ausweis sie erstellen wollen
  • Die Energieausweispflicht besteht auch, wenn Sie bspw. untervermieten oder wenn Sie warm (d.h. inklusive einer Nebenkostenpauschale) vermieten.
  • Nichtwohnanteile eines Mischgebäudes benötigen in den meisten Fällen einen eigenen Energieausweis.

Kosten und Gültigkeit des Energieausweises für Nichtwohngebäude

Je nach Art des Ausweises müssen Sie mit anderen Kosten zur Erstellung rechnen

  • verbrauchsbasiert: 79,00€
  • bedarfsbasiert: Angebotsabhängig

Wenn Sie ein unverbindliches Angebot für Ihr Objekt wünschen, rufen Sie und einfach an oder kontaktieren Sie uns unter info@energieausweis-vorschau.de .


Der ausgestellte Energieausweis ist unabhängig der Ausweisart 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Wenn an Ihrem Gewerbeobjekt allerdings größere Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, wird der alte Energieausweis damit ungültig.

Weitere Informationen

Ausnahmen von der Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude

Auch wenn die Energieausweispflicht praktisch alle Nichtwohngebäude betrifft, gibt es einige wichtige Ausnahmekriterien für:

  • Unbeheizte Gewerbeobjekte (Achtung! Gekühlte Anlagen sind weiterhin energieausweispflichtig)
  • Betriebsgebäude mit einer Innentemperatur von unter 12°C
  • Betriebsgebäude zur Aufzucht und Unterbringung von Tieren 
  • Betriebsgebäude für die Aufzucht, Vermehrung und den Verkauf von Pflanzen
  • Betriebsgebäude, die langanhaltend offen gehalten werden müssen
  • Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von unter 50qm
  • denkmalgeschützte Bauwerke

 

Erfüllt Ihr Gewerbeobjekt eines der genannten Kriterien? Dann benötigen Sie keinen Energieausweis.

Wir bestätigen Ihnen Ihre Befreiung gerne schriftlich - beantragen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Experten und legen Sie das Blatt einfach vor, wenn sich jemand nach dem Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude erkundigt.

Zusätzliche Energieausweis-Serviceangebote für Gewerbe und Nichtwohngebäude

Wir können Ihnen zum Energieausweis für Gewerbe zahlreiche Zusatzleistungen anbieten. Dazu zählen u.a. :