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Bedarfsbasierter Energieausweis Gewerbe

Bedarfsbasierter Energieausweis für Gewerbe

Ein bedarfsbasierter Energieausweis für Gewerbe bewertet die energetische Qualität eines Nichtwohngebäudes (z. B. Büro, Geschäft, Praxis) unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Statt vergangene Heiz- oder Stromrechnungen heranzuziehen, wird der Energiebedarf rechnerisch ermittelt. Dabei fließen Faktoren wie Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Dach), Baujahr, Anlagentechnik für Heizung, Lüftung, Warmwasser und ggf. Kühlung ein.

Der Bedarfsausweis zeigt also, wie energieeffizient das Gebäude selbst ist – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er bietet eine objektive Grundlage, um Einsparpotenziale und Modernisierungsmaßnahmen zu erkennen.

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

Energieausweis Gewerbe nach Bedarf

  • Der "große" Energieausweis
  • für alle Gewerbeobjekte zulässig
  • keine Heizungs- und Stromverbräuche benötigt.
  • Sie benötigen folgende Daten: Grundrisse, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Wände)
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mind. 2 Wochen

    Preis nach Angebot

    Angebot erfragen mehr Information

    Zulässigkeit und Kosten des bedarfsbasierten Energieausweises für Gewerbe

    Zulässigkeit

    Der bedarfsbasierte Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude ist immer zulässig und unabhängig von genauen Strom- und Heizungsverbräuchen. Allerdings ist das Verfahren recht aufwendig. Prüfen Sie daher bitte im Vorhinein, ob in Ihrem Fall auch der verbrauchsbasierte Energieausweis möglich ist.

    Kosten

    Der Preis für den bedarfsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude ist  stark objektspezifisch. Für die Preisfindung ist die Objektgröße, sowie Nutzung, technische Ausstattung und Raumaufteilung relevant.

    Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

    Aushang Energieausweis NWG

    Aushangspflicht für bedarfsbasierte Energieausweise für Gewerbe

    Für bestimmte Nichtwohngebäude besteht eine Aushangspflicht. Das bedeutet, dass der Energieausweis des Gebäudes an einer gut sichtbaren Stelle öffentlich ausgehängt werden muss.

    Wen betrifft die Aushangspflicht?

    Betroffen sind alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die

    • über mehr als 250qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei behördlicher Nutzung) oder
    • über mehr als 500qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei nichtbehördlicher Nutzung).

     

    Grundsätzlich betrifft die Pflicht den Eigentümer des Gebäudes. Nutzt dieser das Gebäude aber nicht selbst oder nur zum geringen Teil, trifft die Aushangspflicht den Nutzer, dem zu diesem Zweck eine Kopie des Energieausweises zu übergeben ist.

    Welcher Energieausweis wird für die Aushangspflicht benötigt?

    Sowohl der bedarfsbasierte als auch der verbrauchsbasierte Energieausweis eignen sich, um der Aushangspflicht zu genügen. Lediglich welche Seiten genau öffentlich ausgehangen werden müssen unterscheidet sich je nach Art des Ausweises.

    Beim verbrauchsbasierten Energieausweis sind es die Seiten 1 und 3, die verwendet werden müssen. Beim Bedarfsausweis dagegen die Seiten 1 und 2. 

    Was ist eine Aushangsseite?

    Alternativ ist es aber auch zulässig, stattdessen eine einzige Aushangsseite zu verwenden, die die wichtigsten Angaben zusammenfasst. Eine solche Aushangsseite können Sie bei der Bestellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Gewerbe für einen Aufpreis von 3,00€ bestellen.

    Muster eines Energieausweises der online als PDF oder Post versendet wird.
    Muster: Energieausweis für Nichtwohngewerbe
    Weitere Informationen

    Unser Serviceangebot für den bedarfsbasierten Energieausweis für Gewerbe

    Der Aufwand zur Erstellung eines bedarfsbasierten Energieausweises für Nichtwohngebäude ist variiert von Objekt zu Objekt. Bitte nehmen Sie deshalb Kontakt zu uns auf, damit wir zusammen mit Ihnen den optimalen Weg zur Erstellung des Energieausweises finden können.

    Wir können bedarfsbasierte Energieausweise auf zweierlei Grundlage erstellen: