Für bestimmte Nichtwohngebäude besteht eine Aushangspflicht. Das bedeutet, dass der Energieausweis des Gebäudes an einer gut sichtbaren Stelle öffentlich ausgehängt werden muss.
Wen betrifft die Aushangspflicht?
Betroffen sind alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die
- über mehr als 250qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei behördlicher Nutzung) oder
- über mehr als 500qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei nichtbehördlicher Nutzung).
Grundsätzlich betrifft die Pflicht den Eigentümer des Gebäudes. Nutzt dieser das Gebäude aber nicht selbst oder nur zum geringen Teil, trifft die Aushangspflicht den Nutzer, dem zu diesem Zweck eine Kopie des Energieausweises zu übergeben ist.