Verbrauchsbasierter Energieausweis Gewerbe

Verbrauchsbasierter Energieausweis für Gewerbe

Ein verbrauchsbasierter Energieausweis für Gewerbe ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Nichtwohngebäudes (z. B. Büro, Laden, Werkstatt) anhand der tatsächlich gemessenen Energieverbräuche der letzten drei Jahre bewertet. Er zeigt den durchschnittlichen Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und ggf. Kühlung sowie den allgemeinen Stromverbrauch auf und macht Gebäude vergleichbar. Es werden aber immer nur Gebäude in einer der 57 Nutzungsarten verglichen, dies auch anteilig je Fläche. Im Gegensatz zum bedarfsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude zeigt er den tatsächlichen und praktischen Energieverbrauch auf und nicht den theoretischen.

Unsicher ob der hier beschriebene verbrauchsbasierte Energieausweis für Gewerbe der richtige Ausweis für Sie ist? Schauen Sie auf unserer ausführlichen Erklärung zum Energieausweis.

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Zulässigkeit und Kosten des Verbrauchsausweises für Gewerbe und Nichtwohngebäude

Zulässigkeit

Grundsätzlich darf ein Energieausweis für Nichtwohngebäude IMMER verbrauchsbasiert ausgestellt werden, ungeachtet des Baujahres, des energetischen Zustandes und der Größe des Objektes.

Voraussetzung ist allerdings die Angabe der kompletten Heizungs- und Stromverbräuche des Gewerbes über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Wenn diese Zahlen nicht vorliegen oder wenn das Objekt in der Zeit leerstand, bleibt nur die Möglichkeit eines bedarfsbasierten Energieausweises Nichtwohngebäude.

Kosten

Der Preis für einen verbrauchsbasierten Energieausweis für Gewerbe liegt bei 79,00€ (inkl. Mwst.). Dies ist ein Festpreis, unabhängig der Größe des Objektes. Zusatzkosten können nur entstehen, wenn Sie eventuelle Extra-Leistungen in Anspruch nehmen möchten wie 24h-Service oder zusätzliche Ausdrucke.

Energieausweis Kosten – alle wichtigen Informationen im Überblick

Aushangsseite

Die Aushangspflicht für verbrauchsbasierte Energieausweise für Gewerbe- und Nichtwohngebäude

Im Gegensatz zu Wohngebäuden besteht für bestimmte Nichtwohngebäude eine Aushangspflicht. Das bedeutet, dass der Energieausweis des Gebäudes an einer gut sichtbaren Stelle öffentlich ausgehängt werden muss.

Wen trifft die Aushangspflicht?

Betroffen sind alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die

  • über mehr als 250qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei behördlicher Nutzung) oder
  • über mehr als 500qm publikumsoffener Fläche verfügen (bei nichtbehördlicher Nutzung).

 

Grundsätzlich trifft die Pflicht den Eigentümer des Gebäudes - nutzt dieser das Gebäude aber nicht selbst oder nur zum geringen Teil, trifft die Aushangspflicht den Nutzer, dem zu diesem Zweck eine Kopie des Energieausweises zu übergeben ist.

Welcher Energieausweis wird für die Aushangspflicht benötigt?

Sowohl der bedarfsbasierte als auch der verbrauchsbasierte Energieausweis eignen sich, um der Aushangspflicht zu genügen. Lediglich welche Seiten genau öffentlich ausgehangen werden müssen unterscheidet sich je nach Art des Ausweises.

Beim verbrauchsbasierten Energieausweis sind es die Seiten 1 und 3, die verwendet werden müssen. Beim Bedarfsausweis dagegen die Seiten 1 und 2. 

Was ist eine Aushangsseite?

Alternativ ist es aber auch zulässig, stattdessen eine einzige Aushangsseite zu verwenden, die die wichtigsten Angaben zusammenfasst. Eine solche Aushangsseite können Sie bei der Bestellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Gewerbe für einen Aufpreis von 3,00€ bestellen.

Muster eines Energieausweises der online als PDF oder Post versendet wird.
Muster: Energieausweis für Nichtwohngewerbe
Zusätzliche Informationen

Energieausweis-Ausnahmen für Gewerbeobjekte - Befreiung vom Verbrauchsausweis

Auch wenn die Energieausweispflicht praktisch alle Gewerbeobjekte betrifft, gibt es einige wichtige Ausnahmekriterien für:

  • Unbeheizte Gewerbeobjekte (Achtung! Gekühlte Anlagen sind weiterhin energieausweispflichtig)
  • Betriebsgebäude mit einer Innentemperatur von unter 12°C
  • Betriebsgebäude zur Aufzucht und Unterbringung von Tieren 
  • Betriebsgebäude für die Aufzucht, Vermehrung und den Verkauf von Pflanzen
  • Betriebsgebäude, die langanhaltend offen gehalten werden müssen
  • Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von unter 50qm
  • denkmalgeschützte Bauwerke

 

Erfüllt Ihr Gewerbeobjekt eines der genannten Kriterien? Dann benötigen Sie keinen Energieausweis.

Wir bestätigen Ihnen Ihre Befreiung vom Energieausweis gerne schriftlich - beantragen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Experten und legen Sie das Blatt einfach vor, wenn sich jemand nach dem Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude erkundigt.

Erfahrung aus der Praxis

Seit 2008 erstellen wir verbrauchsbasierte Energieausweise für Nichtwohngebäude und haben in dieser Zeit eine Vielzahl an Gebäuden unterschiedlichster Art bewertet. Dabei haben sich nicht nur die gesetzlichen Grundlagen verändert – von der EnEV bis zum heutigen GEG – sondern auch viele kleine Berechnungsschritte wurden im Laufe der Zeit detaillierter. So änderte sich die Berechnung fast jährlich durch spezifischere Gebäudezonen, geänderte Vergleichswerte, Klimaanlagenzuschläge und die Berechnung der Warmwasseraufbereitung.

Gerade beim verbrauchsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude zeigt sich im Alltag, dass die Datengrundlage oft die größte Herausforderung ist. Verbrauchswerte, gerade für den Objektstrom, sind nicht immer vollständig vorhanden, Zeiträume stimmen nicht überein oder Werte lassen sich aus Abrechnungen nur schwer eindeutig zuordnen.

Hinzu kommen typische Fragestellungen, die in der Praxis regelmäßig auftreten: Handelt es sich um ein reines Nichtwohngebäude oder um eine gemischte Nutzung mit Wohnungen? Wie sind kleine Gewerbeeinheiten zu bewerten? Besteht überhaupt eine Pflicht für einen Energieausweis, etwa bei Denkmalschutz oder kleinen Nichtwohngebäudeanteilen?

Auch bei der Technik gibt es viele Besonderheiten. Häufig bestehen Gebäude aus mehreren Heizsystemen, die gemeinsam betrachtet werden müssen – zum Beispiel zentrale Heizungen in Kombination mit Kaminöfen oder zusätzlichen elektrischen Heizlösungen. Diese dann für den Gewerbebereich zu separieren ist gegebenenfalls eine der größten Herausforderungen.

Darüber hinaus kennen wir die Abläufe bei behördlichen Prüfungen. Verbrauchsbasierte Energieausweise für NWGs werden am häufigsten von den Behörden stichprobenartig kontrolliert. Wir wissen aus Erfahrung, welche Punkte besonders relevant sind und haben alle bisherigen Prüfungen erfolgreich bestanden.

Unsere Kunden kommen aus unterschiedlichen Bereichen – von privaten Eigentümern über Hausverwaltungen bis hin zu Banken und Maklern. Viele begleiten wir seit Jahren bei der Erstellung und Klärung von Energieausweisen.

Zusätzliche Serviceangebote zum verbrauchsbasierten Energieausweis für Gewerbe

Wir können Ihnen zum Verbrauchsausweis für Gewerbe zahlreiche Zusatzleistungen anbieten. Dazu zählen u.a. :

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Was uns ausmacht

  • Energieausweise seit 2007
  • persönlich geprüft
  • schnelle Hilfe per Anruf
  • einfache Verlängerung