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Welcher Energieausweis wird für die Aushangspflicht benötigt?
Sowohl der bedarfsbasierte als auch der verbrauchsbasierte Energieausweis eignen sich, um der Aushangspflicht zu genügen. Lediglich welche Seiten genau öffentlich ausgehangen werden müssen unterscheidet sich je nach Art des Ausweises.
Beim verbrauchsbasierten Energieausweis sind es die Seiten 1 und 3, die verwendet werden müssen. Beim Bedarfsausweis dagegen die Seiten 1 und 2.
Was ist eine Aushangsseite?
Alternativ ist es aber auch zulässig, stattdessen eine einzige Aushangsseite zu verwenden, die die wichtigsten Angaben zusammenfasst. Eine solche Aushangsseite können Sie bei der Bestellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Gewerbe für einen Aufpreis von 3,00€ bestellen.
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Zusätzliche Informationen
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- Energieausweis allgemein für Nichtwohngebäude
- direkt zur Übersicht aller Energieausweis online Verbrauchsausweis NWG
- Welchen Energieausweis sie benötigen, bestimmen Sie auf verschiedene Art und Weisen hier.
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