Energieausweis berechnen - Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordung
prinzipiell ist der einfache verbrauchsbasierte Energieausweis möglich für alle:
- Nichtwohngebäude
- und Wohngebäude
- mit 5 oder mehr Wohnungen oder
- Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
- Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.
Mit dem folgenden Formular können Sie berechnen, ob Ihr Wohnhaus das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt und damit die Ausstellung eines verbrauchsbasierten (preiswerten) Energieausweises möglich ist.
Hinweis: Bei komplizierten Objekten, die Sie mit dem untenstehendem Rechner nicht genau erfassen können, dürfen Sie uns gerne anrufen. Wir prüfen dann im Detail, ob der Verbrauchsausweis in Ihrem Fall möglich ist.
Unter 0341 22540293 stehen wir Ihnen werktags von 8-18 Uhr gerne zur Verfügung.