Bedarfsbasierter Energieausweis nötig!

Nein! Keine Wahlmöglichkeit. Sie können sich für Ihr Objekt leider keinen verbrauchsbasierten Energieausweis ausstellen lassen. Aus folgenden Gründen benötigen Sie einen bedarfsbasierten Energieausweis:

  • das Wohngebäude hat weniger als 5 Wohnungen
  • der Bauantrag wurde vor dem 1.11.1977 gestellt und so wie jetzt berechnet durch Modernisierungen am Haus das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllt
  • es ist keine Gewerbeimmobilie, nur bei Mischgebäuden kann es noch Ausnahmen geben.

ab 199,00€

 

  • Sie benötigen folgende Daten: Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand)
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 Woche

 

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