Welchen Energieausweis benötige ich - Der Leitfaden

Der Energieausweis kann im wesentlichen auf zwei Arten ausgestellt werden - anhand des theoretischen Energiebedarfs einer Immobilie oder anhand des tatsächlich angefallenen Energieverbrauchs. Im ersten Fall wird ein sogenannter bedarfsbasierter Energieausweis Erstellt (Bedarfsausweis), im zweiten Fall ein verbrauchsbasierter Energieausweis (Verbrauchsausweis).

Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Energieausweis zulässig für jedes Gebäude ist. Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt dabei im wesentlichen von der Art Ihres Objektes ab.

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie selbst herausfinden können, welchen Energieausweis Sie brauchen. Wie immer können Sie sich bei Fragen oder Problemen gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

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Unser Online-Check beantwortet Ihnen binnen einer Minute die Frage, welchen Energieausweis Sie benötigen. Verlässlich und individuell.

 

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Der komplette Leitfaden zum Herunterladen als Merkzettel. Gerne auch zum Ausdruck und zur Weitergabe an Nachbarn, Verwandte oder Kunden geeignet.

 

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Welchen Energieausweis brauche ich? - 1. Wohngebäude

Wenn Sie ein Wohngebäude haben, welches

  • nach 1977 gebaut wurde oder
  • über mehr als 5 Wohneinheiten verfügt

können Sie den günstigen, verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude bestellen

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Bei Wohngebäuden, die vor 1977 erbaut, später aber energetisch modernisiert wurden, ist es leider nicht ganz eindeutig. Bitte benutzen Sie dafür unseren Hausrechner

Welchen Energieausweis brauche ich? - 2. Nichtwohngebäude

 

Wenn Sie ein Nichtwohngebäude verkaufen oder vermieten möchten und Ihnen dessen Heizungs- und Stromverbräuche der letzten drei Jahre vorliegen, bestellen Sie den verbrauchsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude.

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Wenn Ihnen keine entsprechenden Heizungs- und Stromverbräuche vorliegen, erkundigen Sie sich bitte über unser Kontaktformular nach einem individuellen Angebot für einen bedarfsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude.

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Welchen Energieausweis brauche ich? - 3. Mischgebäude

Mischgebäude sind ein Sonderfall. Wenn es bei einem Objekt sowohl Wohn- als auch Nichtwohnnutzung gibt, aber keine der beiden Nutzungsarten signifikant überwiegt (>90% Flächenanteil), müssen die Flächenanteile getrennt behandelt werden. Sie benötigen also einen Energieausweis für Wohngebäude für den Wohnanteil sowie einen Energieausweis für Nichtwohngebäude für den Nichtwohnanteil. Für diese Anteile gelten dieselben Regeln hinsichtlich verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweise wie für Gebäude mit nur einer Nutzung.