Sofort zur Antwort - unser Hausrechner
Unser Online-Check beantwortet Ihnen binnen einer Minute die Frage, welchen Energieausweis Sie benötigen. Verlässlich und individuell.
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Der Energieausweis kann im wesentlichen auf zwei Arten ausgestellt werden - anhand des theoretischen Energiebedarfs einer Immobilie oder anhand des tatsächlich angefallenen Energieverbrauchs. Im ersten Fall wird ein sogenannter bedarfsbasierter Energieausweis Erstellt (Bedarfsausweis), im zweiten Fall ein verbrauchsbasierter Energieausweis (Verbrauchsausweis).
Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Energieausweis zulässig für jedes Gebäude ist. Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt dabei im wesentlichen von der Art Ihres Objektes ab.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie selbst herausfinden können, welchen Energieausweis Sie brauchen. Wie immer können Sie sich bei Fragen oder Problemen gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
0341 / 225 40 29 4 | ||
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Der komplette Leitfaden zum Herunterladen als Merkzettel. Gerne auch zum Ausdruck und zur Weitergabe an Nachbarn, Verwandte oder Kunden geeignet.
Wenn Sie ein Wohngebäude haben, welches
können Sie den günstigen, verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude bestellen
Bei Wohngebäuden, die vor 1977 erbaut, später aber energetisch modernisiert wurden, ist es leider nicht ganz eindeutig. Bitte benutzen Sie dafür unseren Hausrechner
Bei allen anderen Wohngebäuden, benötigen Sie einen bedarfsbasierten Energieausweis für Wohngebäude
Wenn Sie ein Nichtwohngebäude verkaufen oder vermieten möchten und Ihnen dessen Heizungs- und Stromverbräuche der letzten drei Jahre vorliegen, bestellen Sie den verbrauchsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Wenn Ihnen keine entsprechenden Heizungs- und Stromverbräuche vorliegen, erkundigen Sie sich bitte über unser Kontaktformular nach einem individuellen Angebot für einen bedarfsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Mischgebäude sind ein Sonderfall. Wenn es bei einem Objekt sowohl Wohn- als auch Nichtwohnnutzung gibt, aber keine der beiden Nutzungsarten signifikant überwiegt (>90% Flächenanteil), müssen die Flächenanteile getrennt behandelt werden. Sie benötigen also einen Energieausweis für Wohngebäude für den Wohnanteil sowie einen Energieausweis für Nichtwohngebäude für den Nichtwohnanteil. Für diese Anteile gelten dieselben Regeln hinsichtlich verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweise wie für Gebäude mit nur einer Nutzung.