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Welchen Energieausweis benötige ich - Der Leitfaden

Der Energieausweis kann im wesentlichen auf zwei Arten ausgestellt werden - anhand des theoretischen Energiebedarfs einer Immobilie oder anhand des tatsächlich angefallenen Energieverbrauchs. Im ersten Fall wird ein sogenannter bedarfsbasierter Energieausweis erstellt (Bedarfsausweis), im zweiten Fall ein verbrauchsbasierter Energieausweis (Verbrauchsausweis). Des weiteren unterscheidet sich der Energieausweis anhand der zwei Objektarten. Somit gibt es den Energieausweis (verbrauchs- o. bedarfsbasiert) für Wohngebäude oder (verbrauchs- o. bedarfsbasiert) für Nichtwohngebäude.

Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Energieausweis (verbrauchs- o. bedarfsbasiert) zulässig für jedes Gebäude ist. Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt dabei im wesentlichen von den Eigenschaften Ihres Objektes ab.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Bei Verkauf oder Vermietung ist häufig ein Energieausweis vorgeschrieben. Hier finden Sie alle gesetzlichen Vorgaben, Ausnahmen und Pflichten im Überblick.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten hängen von Gebäudeart und Ausweis-Typ ab. Vergleichen Sie typische Preise für Verbrauchs- und Bedarfsausweise.

Welchen Energieausweis

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Wohngebäude

Welchen Energieausweis brauche ich? - 1. Wohngebäude

Für Wohngebäude kann ein Energieausweis auf Grundlage des theoretischen Energiebedarfs oder des praktischen Energieverbrauchs erstellt werden. Es gibt gesetzliche Vorgaben welcher Energieausweis es werden muss aber auch die Datengrundlage kann die Art vorgeben. Eine ausführlicher Gegenüberstellung finden Sie unter Energieausweis für Wohngebäude oder gekürzt im Folgenden.

Wenn Sie ein Wohngebäude haben, welches

  • nach 1977 gebaut wurde oder
  • über mehr als 5 Wohneinheiten verfügt oder
  • die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt ist
  • und Sie Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre haben. Dabei darf der jüngste Abrechnungszeitraum maximal 18 Monate zurück liegen.

können Sie sich ausführlich hier weiter informieren zum verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude oder im Folgenden gekürzt.

Bei allen anderen Wohngebäuden, benötigen Sie einen bedarfsbasierten Energieausweis für Wohngebäude hier ausführlich erklärt oder im Folgenden gekürzt.

Nichtwohngebäude

Welchen Energieausweis brauche ich? - 2. Nichtwohngebäude

Auch für Nichtwohngebäude kann ein Energieausweis auf Grundlage des praktischen Energieverbrauchs oder des theoretischen Energiebedarfs erstellt werden. Es gibt gesetzlich keine Vorgaben welcher Energieausweis es werden muss aber meistens gibt die Datengrundlage die Art vor. Eine ausführlicher Gegenüberstellung finden Sie unter Energieausweis für Nichtwohngebäude oder gekürzt im Folgenden.

Wenn Sie ein Nichtwohngebäude verkaufen oder vermieten möchten und Ihnen dessen Heizungs- und Stromverbräuche der letzten drei Jahre vorliegen, informieren Sie sich ausführlich weiter zum verbrauchsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude oder im Folgenden gekürzt.

Wenn Ihnen keine entsprechenden Heizungs- und Stromverbräuche vorliegen, benötigen Sie einen bedarfsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude hier ausführlich erklärt oder im Folgenden gekürzt.

Mischgebäude

Welchen Energieausweis brauche ich? - 3. Mischgebäude

Mischgebäude sind ein Sonderfall. Wenn es bei einem Objekt sowohl Wohn- als auch Nichtwohnnutzung gibt, aber keine der beiden Nutzungsarten signifikant überwiegt (>90% Flächenanteil), müssen die Flächenanteile getrennt behandelt werden. Sie benötigen also einen Energieausweis für Wohngebäude für den Wohnanteil sowie einen Energieausweis für Nichtwohngebäude für den Nichtwohnanteil.Für diese Anteile gelten dieselben Regeln hinsichtlich verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweise wie für Gebäude mit nur einer Nutzung. Hier erfahren sie noch mehr zum Energieausweis für Mischgebäude.

Weitere Informationen

Langjährige Erfahrung mit gesetzlichen Anforderungen

Seit 2007 erstellen wir Energieausweise und begleiten die Entwicklungen der gesetzlichen Vorgaben bereits seit der Einführung der ersten größeren Regelungen. Über die Jahre haben wir unsere Arbeit kontinuierlich an die jeweiligen Anforderungen angepasst – von der EnEV bis zum heutigen Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Dabei zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass gerade beim verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude viele Details entscheidend sind. Verbrauchswerte müssen korrekt zugeordnet werden, Abrechnungszeiträume müssen passen und auch Sonderfälle wie Leerstände oder gemischte Nutzungen müssen berücksichtigt werden.

Ein weiterer wichtiger Bereich sind die Prüfungen durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. Energieausweise werden regelmäßig kontrolliert und auf Plausibilität geprüft. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir diese Abläufe genau und wissen, welche Punkte besonders relevant sind.

Unsere ausgestellten Energieausweise haben die bisherigen Prüfungen erfolgreich bestanden. Das liegt vor allem daran, dass unsere Energieberater seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig sind und großen Wert auf eine saubere und nachvollziehbare Bearbeitung legen.

Weitere Information

Was uns ausmacht

  • Energieausweise seit 2007
  • persönlich geprüft
  • schnelle Hilfe per Anruf
  • einfache Verlängerung