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Energieausweis Wohngebäude nach Verbrauch
- Der "kleine" Energieausweis
- für Wohngebäude ab Baujahr 1978, mit mindestens 5 Wohnungen oder sanierte Altbauten
- Sie benötigen folgende Daten: Ihre Heizungsverbräuche, Wohnfläche, Baujahr Haus/Heizung
- Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage
69,00 €
Bei allen anderen Wohngebäuden, benötigen Sie einen bedarfsbasierten Energieausweis für Wohngebäude
Energieausweis Wohngebäude nach Bedarf
- Der "große" Energieausweis
- für alle Wohngebäude die keinen verbrauchsbasierten Energieausweis wollen oder können.
- Sie benötigen folgende Daten: Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand)
- Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 Woche
- nach DIN 18599
- Wahlweise mit Vereinfachung nach GEG §50 Abs 4 oder detailliert - Aufpreise
ab 199,00 €
Energieausweis Gewerbe nach Verbrauch
- Der "kleine" Energieausweis
- für alle Gewerbeobjekte zulässig
- Sie benötigen folgende Daten: Ihre Heizungs- und Stromverbräuche, Nettofläche, Baujahr Haus/Heizung
- Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage
79,00 €
Wenn Ihnen keine entsprechenden Heizungs- und Stromverbräuche vorliegen, erkundigen Sie sich bitte über unser Kontaktformular nach einem individuellen Angebot für einen bedarfsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Energieausweis Gewerbe nach Bedarf
- Der "große" Energieausweis
- für alle Gewerbeobjekte zulässig
- keine Heizungs- und Stromverbräuche benötigt.
- Sie benötigen folgende Daten: Grundrisse, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Wände)
- Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mind. 2 Wochen
Preis nach Angebot
Welchen Energieausweis brauche ich? - 3. Mischgebäude
Mischgebäude sind ein Sonderfall. Wenn es bei einem Objekt sowohl Wohn- als auch Nichtwohnnutzung gibt, aber keine der beiden Nutzungsarten signifikant überwiegt (>90% Flächenanteil), müssen die Flächenanteile getrennt behandelt werden. Sie benötigen also einen Energieausweis für Wohngebäude für den Wohnanteil sowie einen Energieausweis für Nichtwohngebäude für den Nichtwohnanteil.Für diese Anteile gelten dieselben Regeln hinsichtlich verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweise wie für Gebäude mit nur einer Nutzung.