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Welchen Energieausweis benötige ich - Der Leitfaden

Der Energieausweis kann im wesentlichen auf zwei Arten ausgestellt werden - anhand des theoretischen Energiebedarfs einer Immobilie oder anhand des tatsächlich angefallenen Energieverbrauchs. Im ersten Fall wird ein sogenannter bedarfsbasierter Energieausweis Erstellt (Bedarfsausweis), im zweiten Fall ein verbrauchsbasierter Energieausweis (Verbrauchsausweis).

Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Energieausweis zulässig für jedes Gebäude ist. Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt dabei im wesentlichen von der Art Ihres Objektes ab.

Welchen Energieausweis

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Energieausweis ein Leitfaden als PDF
Wohngebäude

Welchen Energieausweis brauche ich? - 1. Wohngebäude

Wenn Sie ein Wohngebäude haben, welches

  • nach 1977 gebaut wurde oder
  • über mehr als 5 Wohneinheiten verfügt
  • die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt ist
  • und Sie Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre haben. Dabei darf der jüngste Abrechnungszeitraum maximal 18 Monate zurück liegen.

können Sie den günstigen, verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude bestellen.

Bei allen anderen Wohngebäuden, benötigen Sie einen bedarfsbasierten Energieausweis für Wohngebäude

Bedarfsausweis Wohngebäude

Energieausweis Wohngebäude nach Bedarf

  • Der "große" Energieausweis
  • für alle Wohngebäude die keinen verbrauchsbasierten Energieausweis wollen oder können.
  • Sie benötigen folgende Daten: Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand)
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 Woche
  • nach DIN 18599
  • Wahlweise mit Vereinfachung nach GEG §50 Abs 4 oder detailliert - Aufpreise

    ab 199,00 €

     Jetzt bestellen mehr Information Serviceumfang

    Nichtwohngebäude

    Welchen Energieausweis brauche ich? - 2. Nichtwohngebäude

    Wenn Sie ein Nichtwohngebäude verkaufen oder vermieten möchten und Ihnen dessen Heizungs- und Stromverbräuche der letzten drei Jahre vorliegen, bestellen Sie den verbrauchsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude.

    Wenn Ihnen keine entsprechenden Heizungs- und Stromverbräuche vorliegen, erkundigen Sie sich bitte über unser Kontaktformular nach einem individuellen Angebot für einen bedarfsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude.

    Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

    Energieausweis Gewerbe nach Bedarf

    • Der "große" Energieausweis
    • für alle Gewerbeobjekte zulässig - von der kleinen Garage bis hin zu großen Gewerbeeinheiten mit über 30.000 m² Fläche.
    • keine Heizungs- und Stromverbräuche benötigt.
    • Sie benötigen folgende Daten: Grundrisse, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Wände)
    • Besonders umfangreiche Erfahrung besteht im Bereich von Einkaufsmärkten aller Art.
    • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 Woche ab Erhalt aller Dokumente

      Preis nach Angebot

      Angebot erfragen mehr Information

      Mischgebäude

      Welchen Energieausweis brauche ich? - 3. Mischgebäude

      Mischgebäude sind ein Sonderfall. Wenn es bei einem Objekt sowohl Wohn- als auch Nichtwohnnutzung gibt, aber keine der beiden Nutzungsarten signifikant überwiegt (>90% Flächenanteil), müssen die Flächenanteile getrennt behandelt werden. Sie benötigen also einen Energieausweis für Wohngebäude für den Wohnanteil sowie einen Energieausweis für Nichtwohngebäude für den Nichtwohnanteil.Für diese Anteile gelten dieselben Regeln hinsichtlich verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweise wie für Gebäude mit nur einer Nutzung.

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