Information

Wer braucht den Energieausweis / Energiepass?

Den Energieausweis braucht:

  • Jeder Verkäufer eines Hauses/Gebäudes
  • Jeder Vermieter bei Neuvermietung
  • Eigentümer/Makler bei Inserierung des Objektes
  • Private Gewerbebesitzer und Behörden mit >500qm Nutzfläche mit Publikumsverkehr (Aushangspflicht)

Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

  • Bei Baudenkmälern (denkmalgeschützte Häuser)
  • Bei Objekten mit weniger als 50qm Nutzfläche
  • Bei typischen Ferienhäusern (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)

Energieausweis Pflicht – alle wichtigen Informationen im Überblick

Einführung des Energieausweises in Deutschland

Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) vom 1. Oktober 2007 verpflichtet jeden Europäischen Mitgliedsstaat, den Energiepass = Energieausweis ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter gesetzlich vorzuschreiben.

 

Stichtag 1. Juli 2008. Betroffen waren:

  • alle regelmäßig beheizten oder gekühlten Wohngebäude /-gebäudeteile, die
  • ab dem 1. Juli 2008 neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden und die
  • bereits vor 1965 fertiggestellt wurden.

 

 

Stichtag 30. September 2008. Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierendem Energieausweis endet - Betroffen waren: 

  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, oder
  • Wohngebäude, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung nicht das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Überprüfen Sie dies für Ihr Haus hier.

 

Stichtag 1. Januar 2009. Betroffen waren:

  • alle Wohngebäude außer Baudenkmäler

 

Stichtag 1. Juli.2009. Betroffen waren:

 

Stichtag 01. Mai 2014. Betroffen waren:

 

Stichtag 01. Mai 2021. Betroffen waren:

  • Keine Ausweitung der Energieausweispflicht durch Inkrafttreten des GEG (Gebäudeenergiegesetzes)

 

Der Energieausweis wird immer für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. D.h. Ihr alter Energieausweis bleibt gültig, selbst wenn eine neue Verordnung in Kraft tritt.

Produkte
Verbrauchsausweis Wohngebäude

Energieausweis Wohngebäude nach Verbrauch

  • Der "kleine" Energieausweis
  • für Wohngebäude ab Baujahr 1978, mit mindestens 5 Wohnungen oder sanierte Altbauten
  • Sie benötigen folgende Daten: Ihre Heizungsverbräuche, Wohnfläche, Baujahr Haus/Heizung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

69,00 €

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Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

Energieausweis Gewerbe nach Verbrauch

  • Der "kleine" Energieausweis
  • für alle Gewerbeobjekte zulässig
  • Sie benötigen folgende Daten: Ihre Heizungs- und Stromverbräuche, Nettofläche, Baujahr Haus/Heizung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

    79,00 €

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    Bedarfsausweis Wohngebäude

    Energieausweis Wohngebäude nach Bedarf

    • Der "große" Energieausweis
    • für alle Wohngebäude die keinen verbrauchsbasierten Energieausweis wollen oder können.
    • Sie benötigen folgende Daten: Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand)
    • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 Woche
    • nach DIN 18599
    • Wahlweise mit Vereinfachung nach GEG §50 Abs 4 oder detailliert - Aufpreise

      ab 199,00 €

       Jetzt bestellen mehr Information Serviceumfang

      Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

      Energieausweis Gewerbe nach Bedarf

      • Der "große" Energieausweis
      • für alle Gewerbeobjekte zulässig
      • keine Heizungs- und Stromverbräuche benötigt.
      • Sie benötigen folgende Daten: Grundrisse, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Wände)
      • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mind. 2 Wochen

        Preis nach Angebot

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        Wärmeschutzrechner

        Welcher Ausweis wird benötigt?

        Hier prü­fen, ob bei Wohn­ge­bäu­den mit Bau­jahr vor 1977 das Er­stel­len ei­nes En­er­gie­aus­weis­es nach Ver­brauch mög­lich ist - ab­häng­ig von Grö­ße und Mo­der­ni­sie­rung des Ob­jek­tes

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        • persönlich geprüft
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