Marktprämie

Die Marktprämie im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien wird seit dem 01.01.2012 gezahlt. Es handelt sich um einen Anreiz beziehungsweise eine angemessene Prämie bei der Direktvermarktung von Strom aus Windkraft, Solarenergie, Biomasse oder Erdwärme. Hierbei verkaufen die Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen ihren Strom direkt an Endabnehmer und lassen ihn nicht zu einem fixen Vergütungspreis vom regionalen Netzbetreiber abnehmen. Die Marktprämie geht auf eine Initiative des im Jahr 2011 amtierenden Bundesumweltministers Norbert Röttgen (CDU) zurück.

Funktionsweise des Prämienmodells


Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vollständig abzunehmen. Der Anlagenbetreiber einer Solar-, Windkraft-, Biomasse- oder sonstigen EEG-Anlage erhält dafür eine feste Einspeisevergütung gemäß den gesetzlichen Grundlagen des EEG. Diese Einspeisevergütung fällt bei den einzelnen Energieformen sehr unterschiedlich aus, für Solarenergie gibt es das weitaus meiste Geld. In jedem Fall liegt jedoch die Einspeisevergütung über dem Marktpreis für Strom, der heute durch konventionelle Energieformen (Öl, Gas, Kohle) bestimmt wird. Der Strom aus einem Kohlekraftwerk beispielsweise kann für rund sechs Cent pro Kilowattstunde ins öffentliche Netz eingespeist werden, das sind die Erstellungskosten. Bei Solarstrom geht das kaum unter rund 17 bis 20 Cent. Der Verbraucher zahlt freilich noch viel mehr, weil etliche Steuern und Entgelte (Netz, Durchleitungsgebühren, EEG-Umlage, Ökosteuer etc.) den Preis verteuern. Damit sich erneuerbare Energien überhaupt entwickeln, erhalten die Anlagenbetreiber - nach deutschem EEG-Vorbild übrigens weltweit, auch in China - einen Aufschlag, die staatlich festgelegte Einspeisevergütung. Sie fällt in einzelnen Staaten unterschiedlich hoch aus, in jedem Fall soll sich die Errichtung einer Anlage für erneuerbare Energie rechnen. Den Aufschlag bezahlen alle Verbraucher, in Deutschland leider vorwiegend die Privathaushalte. In Deutschland hat man sich nun 2011 nach einer Vorlage des Röttgen-geführten Umweltministeriums entschlossen, dem Erzeuger erneuerbarer Energie den Direktverkauf an Abnehmer zu gestatten, wofür er technisch durchaus das öffentliche Netz nutzen kann, und ihm dafür eine Marktprämie zu zahlen. Damit soll eine vergleichbare Subvention wie bei der Zwangsabnahme durch den Netzbetreiber fließen, nur muss sich der Verkäufer um die Vermarktung selbst kümmern - mit allen Chancen und Risiken. Die Bundesregierung hofft, dass die Anbieter erneuerbarer Energien auch ihre Erzeugung marktgerechter gestalten, was bei Sonnen- und Windenergie naturgemäß immer sehr schwierig ist.

Gestaltung der Prämie


Die gezahlten Prämien gliedern sich in eine Markt- und eine Managementprämie. Den Betreibern stehen die optionale Prämie nach § 33g EEG oder eine Verringerung der EEG-Umlage als Energieversorger nach § 39 EEG oder eine sonstige Direktvermarktung zu. Wer also erneuerbare Energie selbst verkauft, kann dafür eine direkte Subvention erhalten oder auch von eigenen EEG-Umlagen entlastet werden. Die Entscheidung über die Vermarktungsform darf der Betreiber hierbei monatlich selbst treffen, er kann sich auch jederzeit für die staatlich festgelegte EEG-Vergütung entscheiden, ohne sich um die Vermarktung zu kümmern. Lediglich der regionale, zuständige Netzbetreiber muss davon vor Beginn des Vormonats Kenntnis erhalten (also bis spätestens zum 30.04., wenn sich an der Vermarktung ab 01.06. etwas ändern sollte). Übrigens können die Anlagenbetreiber ihren Strom auch an der Strombörse vermarkten, sie müssen sich nicht einen Endkunden suchen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Differenz zwischen der EEG-Vergütung und dem monatlichen durchschnittlichen Börsenpreis. In der Konsequenz kann der Anlagenbetreiber damit mehr oder weniger verdienen, was von seinen Vermarktungsaktivitäten, seinem Geschick beim Betrieb der Anlage und vom allgemeinen Spotpreis an der Strombörse abhängt. Das meiste Geld wird mit diesem Modell verdient, wenn der Betreiber dann den Strom liefert, wenn er am meisten gebraucht wird. Der Betreiber erhält dann per Prämie die Differenz zwischen Monatsdurchschnitt an der Börse und EEG-Vergütung, hat aber bei der Selbstvermarktung einen über dem Monatsdurchschnitt liegenden Preis (aufgrund der höheren Preise in Spitzenlastzeiten) erzielt.