Forum zum Thema Energieausweis, Energiesparen und Modernisierung

Haftung

Anzahl Nachrichten: 6 - Seiten (1):
Autor: JanB
Erstellt: 18.04.2008 - 20:23
Betreff: Haftung
Wer garantiert eigentlich die Richtigkeit der Angaben im Ausweis?
Autor: vklinkert
Erstellt: 18.04.2008 - 20:33
Betreff: re: Haftung
Hallo,

das ist ganz unterschiedlich.
Beim Verbrauchsausweis liefert in den meisten Fällen der hauseigentümer die Abrechnungsangaben der Energieverbräuche. Hier hat der Aussteller wenig Möglichkeiten zur Kontrolle. Wichtig ist aber zu wissen, dass Mieter und Interessenten Belege für die angegebenen Verbrauchsdaten fordern können. Können die nicht erbracht werden oder stimmen die Angaben nicht überein, ist der Ausweis ungültig. In diesem Fall haftet nicht der Aussteller sondern der Eigentümer, u.U. mit hohen Bußgeldern.
Natürlich können Ausweise auch ungültig sein, wenn die Berechnung durch den Aussteller fehlerhaft ist.Hier haftet der Aussteller. Die Gefahr von Rechenfehlern besteht wohl eher beim Bedarfsausweis.

Beste Grüße
vk
Autor: JanB
Erstellt: 18.04.2008 - 20:36
Betreff: re: Haftung
Hi,

das heißt also, dass ich als Eigentümer die Daten eingebe und für eine falsche Eingabe hafte.
Der Aussteller lediglich für eine falsche "Verarbeitung", d.h. für eine falsche Berechnung.
Autor: vklinkert
Erstellt: 18.04.2008 - 20:44
Betreff: re: re: Haftung
ja...es ist ausdrücklich zugelassen, dass der Eigentümer im Rahmen der vereinfachten Erfassung die Verbrauchsdaten zuarbeitet. Der Nachweis der Richtigkeit der Daten bleibt dann natürlich auch bei ihm. Wir weisen immer wieder darauf hin, dass es keinen Zweck hat, die eingegebenen Daten zu "tunen", da der Ausweis letztlich nur dann gültig ist, wenn die zugrundeliegenden Verbrauchsdaten auch vom Interessenten nachvollzogen werden können.
Das Prozedere wurde schon mit der Absicht für den Verbrauchsausweis gewählt, um hier eine sehr kostengünstige Möglichkeit zu bieten, mit dem Energieausweis der Informationspflicht gegenüber Mietern und Kaufinteressenten zu genügen.

Beim Bedarfsausweis wird der Aussteller i.d.R. auch die Gebäudedaten selbst erfassen, in diesem Fall haftet er bei fehlerhaften Ausgangsdaten wie bei der falschen Berechnung.
Aber auch beim Bedarfsausweis ist es grundsätzlich möglich, dass der Eigentümer Gebäudedaten zuarbeitet und dann natürlich auch für deren Richtigkeit selbst verantwortlich ist.
Autor: jardin
Erstellt: 18.04.2008 - 21:05
Betreff: Energieberatung
Hallo,
wir wollen ein altes Wohnhaus modernisieren, es soll jedoch nicht vermietet werden. Ist es hierbei nötig, bzw. wird es verlangt sich eine Energieberatung einzuholen?
Viele Grüße
Jardin
Autor: vklinkert
Erstellt: 18.04.2008 - 21:20
Betreff: re: Energieberatung
Hallo,

ich will die Frage gleich mal etwas allgemeiner beantworten:
Ein Energieausweis muss generell nur dann vorgelegt werden (können), wenn dass Haus (Wohnung) vermietet oder verkauft wird. Ansonsten ist es nicht notwendig, einen Energieausweis zu haben.
Man sollte trotzdem gerade jetzt daran denken, ob Vermietung oder Verkauf nicht doch in den nächsten 10 Jahren (so lange ist der Ausweis gültig) in frage kommen.
Denn:
Die generelle Wahlfreiheit zwischen dem preiswerten Verbrauchsausweis und dem wesentlich (preis)aufwendigerem Bedarfsausweis gilt nur noch bis Oktober 2008, danach ist für Eigentümer von Gebäuden, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 WE haben, der Bedarfsausweis Pflicht.
Nach einer energetischen Modernisierung Ihres Hauses müssten Sie auch, wenn Vermietung oder Verkauf geplant sind, den Bedarfsausweis anfertigen lassen, da die vergangenen Verbrauchsdaten nicht mehr zur modernisierten Bauhülle "passen".
Ist es , wie bei Ihnen, noch nicht geplant, dann sollten Sie ruhig abwarten und könnten ggf. nach drei Jahren auch einen konstengünstigeren Verbrauchsausweis anfertigen lassen
Anzahl Nachrichten: 6 - Seiten (1):