Wenn der Mieter Harz4 bezieht, verlangt dann das Amt den Energiepass ?
Forum zum Thema Energieausweis, Energiesparen und Modernisierung
Harz 4 - verlangt das Amt den Energiepass?
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Gesetzlich ist dazu meines Wissens nichts geregelt. Es ist aber gängige Praxis, dass bei Vermietung an Hartz IV -Empfänger die zuständige Arbeitsagentur nachfragt, ob bei der Verhandlung zum Mietvertrag ein Energieausweis vorgelegt wurde (vom Eigentümer).
Ist das nicht der Fall, werden durch Arbeitsagentur bzw. Ordnungsamt Kontrollen durchgeführt.
Hintergrund der Einsichtnahme in den Energieausweis ist wohl, dass die Arbeitsagentur irgendwie die Angemessenheit der Miete/Kosten der Unterkunft im Zusammenhang mit dem Hartz 4 -Antrag prüfen möchte bzw. eine Referenz für spätere Kontrolle der Nebenkostenabrechnungen haben will.
Als Eigentümer würde ich in jedem Fall nicht ohne Energieausweis an Hartz-IV-Empfänger vermieten, da hier einfach das Risiko zu gross ist, dass man unwissentlich (weil vom Mieter nicht verlangt) in die Bußgeldfalle läuft.
Ist das nicht der Fall, werden durch Arbeitsagentur bzw. Ordnungsamt Kontrollen durchgeführt.
Hintergrund der Einsichtnahme in den Energieausweis ist wohl, dass die Arbeitsagentur irgendwie die Angemessenheit der Miete/Kosten der Unterkunft im Zusammenhang mit dem Hartz 4 -Antrag prüfen möchte bzw. eine Referenz für spätere Kontrolle der Nebenkostenabrechnungen haben will.
Als Eigentümer würde ich in jedem Fall nicht ohne Energieausweis an Hartz-IV-Empfänger vermieten, da hier einfach das Risiko zu gross ist, dass man unwissentlich (weil vom Mieter nicht verlangt) in die Bußgeldfalle läuft.
Soweit ich das von einer Bekannten weiß ist dies nicht der Fall!
Ich kann dazu nur sagen, dass wir bereits mehrere derartige Fälle in unserer Praxis hatten
Mein bekannter musste keinen vorlegen, trotz Hartz 4
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