Glossar

An dieser Stelle wollen wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich über die Schlüsselbegriffe des Energieausweises zu informieren. Dieses kleine Glossar soll Ihnen das Ausfüllen Ihres Energieausweises erleichtern.

Ort / Straße / PLZ:

Geben Sie hier die Adresse des Gebäudes ein, für den Sie den Energieausweis benötigen. (Nicht die Adresse, an die der Ausweis gesendet werden soll bzw. die Rechnungsadresse. Siehe Schritt 4: Kontaktdaten)

Wohnfläche:

Geben Sie hier die gesamte Wohnfläche in Quadratmeter an. Im Allgemeinen umfasst dies alle beheizten (beheizbaren) Flächen, inklusiver beheizter Kellerräume (Z.B. Hobbyraum).

gemischt genutzte Gebäude

Besteht ein Gebäude sowohl aus Wohnungen als auch aus Gewerberäumen, so ist der gewerbliche Teil getrennt zu behandeln, wenn der gewerblich genutzte Teil einen "nicht unerheblichen Teil der Gebäudefläche" (nach § 106 des GEG) ausmacht. Durch die Trennung der Räumlichkeiten und Verbrauchswerte verbessert sich in der Regel der Energieverbrauchswert.

Wohnflächenangebe entspricht energetischer Gebäudenutzflche

Die energetische Gebäudenutzfläche ist eine theoretische Rechengröße, die laut Energieeinsparverordnung dem Energieausweis zugrunde gelegt werden muss. Sollte Ihnen die energetische Gebäudenutzfläche Ihres Objekts nicht bekannt sein, kann sie nach §82 des GEG in einem vereinfachten Verfahren aus der Wohnfläche ermittelt werden. Dies übernimmt unser Bestellformular automatisch, wenn der Haken nicht gesetzt wird.

Sollte Ihnen eine genaue Berechnung dieses speziellen Wertes, z.B. aus einem älteren Energieausweis, vorliegen, können Sie diesen Wert statt Ihrer Wohnfläche angeben und dann den Haken darunter setzten.

durchschnittlicher Leerstand:

Geben Sie hier den durchschnittlichen Anteil Ihrer Wohnfläche ein, welcher in der Vergangenheit leer stand. Dieser Wert bezieht sich auf den gesamten Berechnungszeitraum (idR die zurückliegenden drei Abrechnungsjahre).

Beispiel: Eine Etage Ihres zweistöckigen Hauses stand in den vergangenen drei Jahren zwölf Monate leer. Dann entspricht dies 1/3 (1 von 3 Jahren) von 50% (eine von zwei Etagen). Somit beträgt Ihr durchschnittlicher Leerstand 16,67% (1/6) und Sie tragen in das entsprechende Feld den Wert 16 ein.

Wohneinheiten:

Bezieht sich auf die Anzahl der abgetrennten Wohnungen in Ihrem Gebäude.

Baujahr Haus / Heizung:

Geben Sie hier das Baujahr des Gebäudes an. Ist der Bauauftrag vor dem dem 1. November 1977 gestellt worden, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Wohngebäude noch einen Verbrauchsausweis erhalten kann. (Link zum Rechner)

Das Baujahr der Heizanlage finden Sie auf dem Typenschild Ihrer Anlage. Bei mehreren Heizsystemen bitte das älteste Baujahr angeben angeben.

Abrechnungszeiträume:

Verwenden Sie hier die Zeiträume, wie Sie auf Ihrer Heizkostenabrechnung angegeben sind. Beginnen Sie mit dem neuesten Zeitraum. Es sind mindestens 3 aufeinanderfolgende Zeiträume anzugeben.

Ein Abrechnungszeitraum sollte mindestens 300 Tage (ca. 10 Monate) und maximal 400 Tage (ca. 13,5 Monate) umfassen. Kürzere Zeiträume sind möglich.

Die Summe der Abrechnungsperioden muss in jedem Fall mindestens 1150 Tage betragen (ca. 3 Jahre).

Die früheste Abrechnungsperiode darf nicht vor dem 01.01.2002 beginnen, da hierfür die notwendigen Klimafaktoren nicht erhoben sind. Damit der Ausweis aber aussagekräftig ist, benötigen wir aktuelle Verbräuche. Möglichst nicht vor 2009

Geben Sie hier bitte alle Heizungssysteme an. Wenn Sie beispielsweise eine Gaszentralheizung verwenden, im Winter aber unterstützend noch mit einem Kaminofen heizen, benötigen wir die Verbräuche beider Heizungen für den gesamten Zeitraum.

Energieträger / Heizungssystem:

Wählen Sie für jede Abrechnungsperiode den im Heizsystem verwendeten Brennstoff aus. Dazu erwarten wir die Angabe der jeweils üblichsten Energieeinheit für diesen Brennstoff.

Sollte die mit angegebene Einheit (z.B.: kWh für Erdgas H) nicht mit Ihren zur Verfügung stehenden Angaben übereinstimmen, suchen Sie bitte noch einmal auf Ihrer Energiekostenabrechnung nach den Mengen in der verlangten Einheit. Sie können uns aber auch auf das Problem im Feld Anmerkung hinweisen. (Achtung dies verfälscht das Vorschauergebnis).

Beispiele:

Gas - Etagenheizung =  Erdgas H in kWh.

Liegt Ihnen nur eine Abrechnung in m³ (Kubikmetern) vor, würden wir Sie bitten, diese Werte anzugeben und uns auf das Problem im Anmerkungsfeld hinzuweisen. Dann rechnen wir das selbst um.

Energiemenge / Energieverbrauch:

Dies ist die verbrauchte Menge des Energieträgers. Bitte geben Sie Ihre Werte ohne Tausender-Punkt und ohne Einheit an.

Wenn Ihre Abrechnungen eine andere Einheit ausweisen als von uns benötigt wird, können Sie entweder einfach die Zahlen aus Ihrer Abrechnung angeben (Achtung: Bitte im Anmerkungsfeld darauf hinweisen, welche Einheit verwendet wurde) oder die Werte selbst umrechnen.

Beispiel:
Bei der Umrechnung des Erdgasverbrauches von Kubikmeter (z.B.: CBM) in KWh benötigen Sie einen Umrechnungsfaktor (Brennwert), welcher auf Ihrer Abrechnung vermerkt sein sollte. Sollten Sie diesen Faktor nicht finden, ist es zulässig vereinfacht den Faktor 10 zu wählen. Also: CBM * 10 = KWh oder m3 *10 = KWh   (Umrechungsfaktor o. Brennwert = 10 KWh/m3   bzw. = 10 KWh/CBM)

Beispiel 2:
Holzpellets: Schüttgewicht 650 kg / srm -> 1,539 srm / Tonne

Verbrauch an Warmwasser

Wenn Sie einen separaten Warmwasserzähler haben, tragen Sie bitte hier die verbrauchten Mengen in m3 ein. Achtung: Eintrag nur bei gleichem Abrechnungszeitraum wie für Heizung!


Diese Angabe ist optional. Das Feld muss nicht zwingend ausgefüllt werden.

Gebäudetyp

Wesentlich ist die Anzahl der direkt angrenzenden Gebäude. Oder anders formuliert die Anzahl der Seiten eines Hauses, die an ein anderes Gebäude grenzen. Bei einem "Freistehendes Haus" grenzt kein weiteres Haus an, bei der "Doppelhaushälfte" oder dem "Reihenendhaus" dagegen, grenzt eine Außenwand-Seite direkt an ein anderes Haus und das "Reihenmittelhaus" mit zwei Außenwand-Seiten. Sollte Ihr Haus also verwinkelt an einem Anderen stehen, geben Sie entsprechend die Anzahl der Außenwandseiten an, die ein anderes Gebäude angrenzt.

Grundriss

Der Grundriss ist entscheidend für die Bestimmung der Fläche der Außenwand und dem damit verbundenen Wärmeverlust sowie auch dem Verhältnis von Außenwand zu Gebäudevolumen. Ein rundes oder annähernd rundes Haus ist "kompakt".