

weitere Information
Der GMG Gesetzesentwurf zum Energieausweis
Am 6.5. wurde der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) veröffentlicht. Das ändert sich für den Energieausweis:
Auch wenn der Entwurf noch heiß diskutiert wird, wollen wir die wichtigsten Änderungen, die im neuen Gesetz angekündigt werden, hier bereits festhalten. Bitte beachten Sie, dass noch zahlreiche Fragen offen sind und dass sich der Gesetzestext bis zum Inkrafttreten umfassend ändern kann. Wir geben noch keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
1. Verbrauchsausweise nur noch für reine Wohngebäude
Der bedarfsbasierte Energieausweis wird ersetzt durch "Energieausweise auf Grundlage einer Bilanzierung" und wird künftig zum Goldstandard. Einfache, verbrauchsbasierte Energieausweise sind für Nichtwohngebäude künftig nicht mehr zulässig - nur noch für ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Gebäude.
2. Monatliche Verbrauchserfassung für Wohngebäude
Bisher wurden verbrauchsbasierte Energieausweise auf den letzten drei Jahresverbräuchen begründet. In Zukunft soll die Grundlage der Ausstellung eine monatliche Verbrauchserfassung über mindestens 24 Monate sein. Viele Mehrfamilienhäuser können diese bereits liefern, aber selbstgenutzte Wohnimmobilien werden diese Daten oft nicht liefern können.
3. Nur noch ein Energieausweis für Mischgebäude
Gemischt genutzte Immobilien mussten in der Vergangenheit zwei separate Ausweise vorweisen - sowohl für den Wohn- als auch für den Nichtwohnanteil. Künftig reicht ein Ausweis aus, der über das Gesamtgebäude erstellt wird. Maßgebend wird die überwiegende Nutzung sein.
4. Neues zu den Energieeffizienzklassen
Zukünftig wird es Energieeffizienzklassen auch für Nichtwohngebäude geben. Diese werden durch ein Bilanzierungsverfahren (ähnlich dem alten Bedarfsausweis) erstellt und vergleichen das zu bewertende Objekt mit einem Referenzgebäude.
Neue Energieeffizienzklassen für Wohngebäude waren angekündigt, finden sich im aktuellen Entwurf aber noch nicht wieder. Auch Muster für die künftigen Energieausweise liegen noch nicht vor.
