Die häufigsten Energieausweis-Irrtümer

Mittwoch, 02. Juli 2014

Noch immer gibt es viele Missverständnisse rund um den Energieausweis. Wir haben für Sie die Antworten auf die gängigsten Energieausweis-Irrtümer.

Seit nunmehr zwei Monaten ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft und seitdem müssen sich Hausverwalter, Immobilienfirmen und Makler mit den zahlreichen Gesetzesänderungen auseinandersetzen, die die neue EnEV mit sich brachte. Doch noch immer gibt es viele Missverständnisse rund um den Energieausweis.

Wir haben für Sie die Antworten auf die gängigsten Energieausweis-Irrtümer zusammengestellt. Zusätzlich möchten wir Sie nochmal auf besondere Aspekte unseres Dienstes aufmerksam machen, welche für Sie von Interesse sein könnten.

  1. Häufige Irrtümer EnEV 2014
  2. Die Antwort auf die Inseratspflicht: Unser kostenloses Inserats-PDF
  3. Folgebestellungen vereinfachen: Erleichterte Dateneingabe

1. Häufige Irrtümer zur EnEV 2014

Irrtum: Seit 01.05.2014 ist kein verbrauchsbasierter Energieausweis mehr möglich – nur noch bedarfsbasierte Ausweise dürfen ausgestellt werden.

Fakt: Im Hinblick auf die Frage Verbrauchs- oder Bedarfsausweis hat die EnEV2014 praktisch nichts verändert. Den verbrauchsbasierten Energieausweis gibt es nach wie vor als günstige Alternative zum Bedarfsausweis und ist gültig für alle Gewerbeobjekte und die meisten Wohngebäude.

Irrtum: Verbrauchsausweise sind nur für Wohngebäude ab Baujahr 1977 möglich. Ältere Objekte brauchen einen Bedarfsausweis.
Fakt: Ein Baujahr ab 01.11.1977 ist nur eines von verschiedenen Kriterien, die entscheiden, ob für ein Wohngebäude ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann. Ein Verbrauchsausweis für Wohngebäude vor 1977 ist nämlich auch dann möglich, wenn dieses über 5 oder mehr Wohneinheiten verfügt oder den Standards der Wärmeschuzverordnung von 1977 genügt. Letzteres können Sie hier testen. Gewerbeobjekte haben zudem immer die Wahlfreiheit zwischen Verbrauch und Bedarf.

Irrum: Der Verbrauchsausweis ist der schlechtere Energieausweis, da er wesentlich günstiger ist als der Bedarfsausweis.
Fakt:
Wenn die Wahlmöglichkeit besteht, bietet ein Bedarfsausweis kaum Vorteile. Der errechnete Energiebedarf ist nur ein theoretisches Konstrukt und liegt erfahrungsgemäß etwa 20-30% über dem tatsächlichen Energieverbrauch desselben Gebäudes. Das heißt gleichzeitig, dass ein Gebäude mit einem Verbrauchsausweis meist in einer besseren Effizienzklasse landet. Dazu kommt, dass ein Verbrauchsausweis leichter zu beantragen ist und günstiger ausgestellt werden kann, als ein Bedarfsausweis. Wer trotz Wahlmöglichkeit auf einen Bedarfsausweis besteht, macht es sich meist nur unnötig kompliziert.

2. Die Antwort auf die Inseratspflicht: Unser kostenloses Inserats-PDF

Seit Inkrafttreten der neuen EnEV 2014 am 01.05. gilt die Energieausweispflicht schon für Immobilienanzeigen, was insbesondere Maklern zu schaffen macht. Denn ohne gültigen Energieausweis kann man ein Objekt nun nicht einmal mehr inserieren, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu riskieren. Auch kostenpflichtige Abmahnungen sind in solchen Fällen nicht auszuschließen.


Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, erstellen wir für jeden geprüften Energieausweis auch ein einseitiges Inserats-PDF, auf dem alle Pflichtangaben für Immobilienanzeigen enthalten sind und welches auf einen Blick einen schnellen Überblick über die Immobilie bietet. Ein Muster für ein solches Inserat finden Sie hier.

Das Inserats-PDF wird Ihnen unmittelbar nach Ausstellung Ihres Energieausweises an Ihre Mailadresse zugestellt. Sie können das PDF entweder im Anzeigentext verlinken oder bei den meisten Immobilienportalen auch direkt als Bild hochladen, um so noch wirksamer mit der Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu werben.

3. Folgebestellungen vereinfachen: Erleichterte Dateneingabe

Wenn Sie eine Vielzahl von Objekten betreuen, für welche Sie noch Energieausweise bestellen müssen, können wir diesen Prozess vereinfachen. Damit Sie immer gleich lautende Angaben (wie zum Beispiel Kontaktperson, Telefonnummern und -zeiten, oder Versand- oder Rechnungsadresse) nicht immer wieder händisch eingeben müssen, können wir Ihnen einen Link erstellen, welcher die entsprechenden Felder schon vorab ausfüllt.


Schreiben Sie uns einfach eine Mail an info@energieausweis-vorschau.de mit dem Betreff „Persönlicher Bestelllink“ und teilen Sie uns mit, welche Angaben Sie immer wieder machen. Sie erhalten einen persönlichen Bestelllink, über welchen Sie Energieausweise fortan noch einfacher bestellen können.