Die neue Energieeinsparverordnung: EnEV 2014 oder doch EnEV 2013?
Am 01.01. 2014 trat die Novelle der Energieeinsparverordnung in Teilen, ab 01.05.2014 komplett in Kraft. Seitdem herrscht einige Verwirrung um die korrekte Bezeichnung der neugeregelten Verordnung.
Fakt ist, dass die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits Ende 2013 beschlossen wurde (Verkündung im Bundesgesetzblatt am 21.11.2013). Daher wird die nun geltende Verordnung in vielen aktuellen Artikeln auch als „EnEV 2013“ bezeichnet.
Diese bezeichnung ist aber falsch. In der Historie der Energieeinsparverordnung und ihrer Novellen bezog sich die jeweilige Jahreszahl im Namen stets auf das Jahr des Inkrafttretens.
In diesem Sinne lautet die korrekte Bezeichnung der aktuell gültigen Version auch „EnEV 2014“.
Dies führt gerade im Zusammenhang mit dem Energieausweis nun desöfteren zu Nachfragen, weil auf den seit 01.05.2014 gültigen Energieausweisen bzw. Ausweisformularen nicht mehr die Bezeichnung der zugrundeliegenden Energieeinsparverordnung aufgeführt wird, sondern nur das Datum der Verkündung der Novelle im November 2013. Wie bereits beschrieben, bezieht sich auch diese Angabe auf die aktuell gültige Verordnung, die EnEV 2014.