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Auch für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eigentümern kann nur ein Energieausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt werden.

Seit 1.1.2009 ist der Energieausweis für alle Gebäude bei Neuvermietung oder Verkauf auf Verlangen vorzulegen. In Anlagen mit mehreren Eigentumswohnungen trägt nach Aussagen des Verbandes privater Bauherren (VPB) die Eigentümergemeinschaft die Kosten für die Erstellung des Energieausweises.

 

 

Mittwoch, 03. Juni 2009
Kategorie: Energieausweis