Energieausweis-Hotline und Vorsicht vor Abmahnung oder Bußgeldern

Freitag, 10. Oktober 2014

Für Immobilienmakler ist der Energieausweis ein Pflichtwerkzeug, um den man bei Inserat, Verkauf, und Vermietung nicht herumkommt. Damit Sie rundum informiert sind, haben wir für Sie einige hilfreiche Artikel zusammengestellt, die speziell Ihre Position als Makler berücksichtigen.

  1. Wir sind für Ihre Fragen da. 0341 / 225 402 93
  2. Richtig inserieren in Zeitungen und online
  3. Bußgelder, Abmahnungen und Abzocke rund um den Energieausweis
  4. 24-Stunden-Service

 

 

1.Wir sind für Ihre Fragen da. 0341 / 225 402 93

 

Völlig unabhängig davon, ob Sie bei uns Kunde sind oder nicht – wenn Sie Fragen rund um den Energieausweis, das Berechnungsverfahren oder Ihre Pflichten haben, können Sie uns anrufen. Bis 18 Uhr sind wir werktags für Sie unter 0341 / 225 402 93 zu erreichen und geben gerne Auskunft. Kostenlos, persönlich und unverbindlich.

 

Hier zwei Beispiele der Fragen, die uns am Telefon gestellt wurden:

Frage: Wenn ich die Immobilienanzeige zu einem Mischgebäude aufgebe, welche Angaben muss ich dabei im Inserat machen: Die des Wohn- oder die des Gewerbeanteils?

 

Antwort: Das hängt ganz davon ab, als was Sie die Immobilie bewerben. Stellen Sie es online unter der Kategorie Gewbereobjekte ein und erwähnen, dass es auch über Wohnraum verfügt, geben Sie die Pflichtangaben des Gewerbeteils an. Inserieren Sie es aber als Wohngebäude mit gewerblichen Flächen, sind die Angaben des Wohngebäudeausweises relevant. Vereinfacht gesagt ist also die vorrangige Nutzung des Gebäudes ausschlaggebend.

 

Frage: Mein Kunde muss für einen Energieausweis die Gasverbräuche des Hauses der letzten drei Jahre beschaffen. Doch im Haus wird über Gasetagenheizungen geheizt, sprich die Abrechnung mit dem Energieversorger läuft über die Parteien selbst. Wie soll er hier an die Zahlen kommen?

 

Antwort: Hier gibt es im wesentlichen drei Möglichkeiten, mit denen Ihr Kunde an die gewünschten Informationen gelangen kann: 1. Direkterhebung der Daten bei den verschiedenen Eigentümern/Mietern 2. Bitte um Unterzeichnen einer Vollmacht, mit der die Daten direkt beim jeweiligen Energieversorger eingeholt werden können oder 3. Anfrage der von persönlichen Daten bereinigten Verbräuche beim örtlichen Energienetzbetreiber

2. Richtig inserieren in Zeitungen und online

Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen sind seit Mai 2014 Pflicht. Doch immer wieder erreichen uns Anfragen, welche Angaben ins Inserat müssen und wie bei Anzeigen in Printmedien zu verfahren ist. Unser Leitfaden klärt nun darüber auf!

 

 

3. Bußgelder, Abmahnungen und Abzocke rund um den Energieausweis

Zum Energieausweis und speziell zur EnEV2014 bestehen in vielen Kreisen noch Unsicherheit und ein ein gefährliches Halbwissen ist die Regel. Gefährlich deshalb, weil Fehler schnell finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.

Bußgelder sind derzeit eher die Ausnahme, besonders da manche Ordnungswidrigkeiten erst ab Mai nächsten Jahres geahndet werden. Doch Abmahnungen und Abzockversuche mit dem Energieausweis häufen sich bereits. Damit Sie über Ihre Pflichten Bescheid wissen und vor Halsabschneidern gefeit sind, haben wir in einem Artikel zum Thema die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

4. 24-Stunden-Service

Seit 2009 bieten wir Energieausweise im Internet an und haben unser Angebot seitdem beständig weiterentwickelt. Speziell für Makler von Interesse ist unser 24 Stunden Service für die Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude.

Manchmal muss es schnell gehen: Morgen ist ein Besichtigungstermin und plötzlich wird festgestellt, dass kein Energieausweis vorliegt? Für solche Notfälle bieten wir unseren 24h Service. Binnen 24 Stunden erhalten Sie Ihren kontrollierten, rechtskräftigen Energieausweis als PDF-Dokument per E-Mail. Wichtig dafür ist, dass wir von Ihnen alle notwendigen Daten erhalten, die wir zur Ausstellung benötigen. Dafür setzen wir uns auch kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

Sind dennoch Fragen offen? Dann wenden Sie sich einfach an unsere kostenfreie Hotline. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.