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Energieausweise jetzt beantragen oder besser abwarten? 100€ oder mehr sparen
Seit Ende Juli ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft. Konsequenzen für den Energieausweis hat das aber erst ab 01.01.2027. Den Energieausweis zum richtigen Zeitpunkt zu beantragen, kann einen Preisunterschied von mehreren hundert Euro ausmachen.
Warum das Ausstellungsdatum wichtig ist
Energieausweise sind Pflichtdokument für Vermietung und Verkauf von Immobilien und werden mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Ausstellung, die sich in Preis, Datengrundlage und Aufwand deutlich unterscheiden können - grob gesagt günstige Verbrauchsausweise auf der einen und aufwändige Bedarfsausweise auf der anderen Seite. Doch nicht jede Art von Energieausweis ist für jedes Gebäude zulässig.
Genau hier bringt das GmodG Änderungen mit sich. Ab 2027 ändert sich, bei welchen Gebäuden ein günstiger verbrauchsbasierter Energieausweis zulässig ist - einige kommen zusätzlich in Betracht, andere fallen weg.
Jetzt handeln
Bei den folgenden Gebäuden wird die Ausweiserstellung erschwert und ist ab nächstem Jahr mit Mehrkosten verbunden.
Gebäude | Aktuell | Ab 2027 | Preisunterschied |
|---|---|---|---|
Nichtwohngebäude | Verbrauchsausweis zulässig | Bedarfsausweise erforderlich | 300-2000€ |
Nichtwohngebäude unter Denkmalschutz | Nicht ausweispflichtig (Ausstellung freiwillig) | Bedarfsausweis notwendig, Befreiungsgrundlage entfällt | 300-2000€ |
Mischgebäude mit überwiegender Gewerbenutzung | 2 Verbrauchsausweise zulässig | 1 Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude | 200-2000€ |
Besser abwarten
Bei diesen Gebäuden wird die Erstellung von Energieausweisen tendenziell erleichtert.
Gebäude | Aktuell | Ab 2027 | Ersparnis |
|---|---|---|---|
Alte Wohngebäude (unsaniert, älter als 77, weniger als 5 Wohneinheiten) | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis | 100-300€ |
Wohngebäude mit Verbrauchsdaten <3 Jahre aber >2 Jahre | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis | 100-300€ |
Mischgebäude mit überwiegendem Wohnanteil | 2 Verbrauchsausweise | 1 Bedarfsausweis | 100€ |
Wer jetzt handeln sollte
Die wesentliche Änderung des GModG betrifft Nichtwohngebäude. Der verbrauchsbasierte Energieausweis entfällt komplett, daher müssen ab 2027 alle neuen Energieausweise für Nichtwohngebäude nach Bedarf erstellt werden. Das ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden: Während verbrauchsbasierte Ausweise zu rund 100€ brutto angeboten werden, beginnen die Kosten für bedarfsbasierte Energieausweise ab mehreren hundert Euro und steigen abhängig von der Objektgröße.
Insbesondere Eigentümer von Nichtwohngebäuden unter Denkmalschutz sollten aufpassen. Für solche Gebäude besteht zur Zeit keine Ausweispflicht bei Vermietung und Verkauf. Dieses Ausnahmekriterium entfällt im GModG, d.h. ab 2027 müssen alle solche Gebäude zur Vermarktung einen Energieausweis vorweisen können und dieser muss dann nach Bedarf berechnet werden. Die Lösung ist noch vor Inkrafttreten der neuen Regeln einen freiwilligen Energieausweis nach Verbrauch zu beantragen. Ein solcher ist aktuell für jedes Nichtwohngebäude zulässig, unabhängig von Alter und Sanierungsstand.
Eigentümer von Nichtwohngebäuden sind also in den meisten Fällen gut beraten, noch vor Jahreswechsel einen günstigen, verbrauchsbasierten Energieausweis zu beantragen. Das kann sich lohnen, selbst wenn bereits ein gültiger Ausweis vorliegt.
Wer ruhig abwarten kann
Die meisten Gebäude, bei denen es sich lohnt, mit der Beantragung eines Energieausweises abzuwarten sind Wohnhäuser, für die ein verbrauchsbasierter Energieausweis zur Zeit nicht zulässig ist. Dies trifft in der Regel auf verhältnismäßig kleine (<5 Wohneinheiten), alte (Baujahr <1977) und unsanierte Objekte zu. Bei diesen Gebäuden ist aktuell - nach GEG - nur ein Bedarfsausweis erlaubt.
Ab 2027 ist die Ausstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises pauschal für alle reinen Wohngebäude gestattet. Der Preisunterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis beträgt je nach Art des Gebäudes um die 200€.
Eine weitere Änderung ist die Tatsache, dass anstelle von mindestens 3 vollen Jahren, über die der Energieverbrauch nachvollzogen werden muss, künftig nur noch 2 Jahre erforderlich sind. Diese vereinfachte Datengrundlage kann insbesondere bei Objekten mit Mieterwechsel oder Heizungsaustausch den Unterschied machen und einen verbrauchsbasierten Energieausweis ermöglichen.
Einen Sonderfall stellen Mischgebäude mit überwiegendem Wohnanteil dar: Bisher gilt die Prämisse, dass zwei separate Energieausweise erstellt werden müssen - einer für den Wohn- und einer für den Nichtwohnanteil. Das macht erforderlich, dass Heizungsverbrauchsdaten zwischen beiden Gebäudeteilen aufgeteilt werden können (anhand von Heizkostenverteilungen) und dass der Stromverbrauch des Gewerbeteils bekannt ist. Für letzteres ist in der Regel ein Mitarbeiten des Gewerbemieters erforderlich. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass für Eigentümer und Verwalter damit oft Kopfschmerzen verbunden sind.
Ab 2027 ist für solche Objekte ein einziger bedarfsbasierter Energieausweis für Wohngebäude notwendig. Das ist vielleicht nicht in allen Fällen mit einer Kostenersparnis verbunden, macht aber deutlich weniger Mühe beim Beschaffen der Datengrundlage.
Jetzt bestellen oder abwarten? Unser Fazit