Energieausweise für Nichtwohngebäude nach neuesten Regeln!

Donnerstag, 04. Juni 2015

Wie auch bei Wohngebäuden führen aktuellen Regeln zu einigen Neuerungen bei der Berechnung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude. Außerdem müssen auch die Berechnungsergebnisse im Ausweisformular nun etwas anders dargestellt werden

Nur geringfügige Neuerungen bei der Berechnung

Unsere Berechnungssoftware für Nichtwohngebäude ist pünktlich auf dem Stand der aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

Folgende wesentliche Neuerungen gibt es bei der Berechnung der Energieausweise für Nichtwohngebäude:

  • In Fällen, in denen der Warmwasserverbrauch nicht separat gemessen wurde, wird der Anteil der Heizenergie an der Warmwasserbereitung neu berechnet. Bei zentraler Warmwasserbereitung wird der Verbrauchsanteil nun pauschal mit 5% des Gesamtheizenergieverbrauchs angesetzt. Besonders genutzte Gewerbeobjekte (Schwimmbäder u.ä.) werden mit einem vom Energieberater individuell festgelegten Prozentsatz für Warmwasserbereitung berechnet

  • Temporäre bzw. teilweise Leerstände von Gebäuden werden nun in Form eines Leerstandszuschlages berücksichtigt. Dieser ergibt sich für den Anteil „Warmwasser“ direkt aus dem prozentualen Flächenleerstand. Für den Anteil „Raumheizung“ wird er nur in halber Höhe angesetzt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Leerstand auch außerhalb der Heizperiode stattfinden kann bzw. leerstehende Räume oft zumindest frostfrei geheizt werden.