EnEV 2014 - das ist neu

Donnerstag, 19. Dezember 2013

Am 16.10.2013 hat der Bundesrat der Neufassung der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) beschlossen, die ab 1. Mai 2014 in Kraft treten soll. Kurzerhand als EnEV 2014 bezeichnet ersetzt sie die alte Fassung der EnEV 2009 und bringt erneut eine Reihe von Richtlinien für Neubauten und bestehende Gebäude mit sich, über die Besitzer und Makler Bescheid wissen müssen.

 

Die wichtigsten Neuerungen der EnEv 2014 in Kürze:

  • Höhere Anforderungen an Primärenergiebedarf und Wärmedämmung für Neubauten ab 2016
  • Kommerzielle Immobilienanzeigen (bspw. in Printmedien oder auf Online-Portalen) müssen nun einige zentrale Angaben aus dem Energieausweis beinhalten, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 15.000€
  • Aushangspflicht für Privatgebäude mit Publikumsverkehr – nicht mehr auf behördliche Nutzung beschränkt
  • Erweiterte Aushangspflicht für Gebäude für Publikumsverkehr – in Zukunft bereits ab 500m² (anstatt wie bisher ab 1000m²)
  • Übergabepflicht des Energieausweises an den neuen Käufer/Mieter
  • Ausweitung der Vorweispflicht (muss ab sofort auch ohne Verlangen bei der Besichtigung vorgeweisen werden)
  • Stichprobenartige Kontrollen auf Erfüllung der EnEV Vorgaben und Glaubwürdigkeit der Angaben; dies geschieht mittels einer neuen Registriernummer, die der Aussteller des Ausweises beantragt
  • Geltende EnEV Fassung im Energieausweis vermerkt – wurde ein Gebäude nach EnEV 2009 geplant und gebaut (anstatt nach EnEV 2014), ist das im Energieausweis zu vermerken
  • Energieeffizienzklassen für Wohngebäude – Energieausweise werden in Zukunft eine Einteilung in 9 Klassen (A+, A-H) beinhalten. Eine Vorschau auf den neuen Energieausweis gibt es hier 

 

 

 

Mehr Informationen gibt es direkt beim BMWI

Sämtliche Änderungen der Verordnung können im Detail hier im Bundesgesetzblatt vom 21.11.2013 nachgelesen werden: www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/*.pdf