Entwarnung für Hauseigentümer: Verbrauchsausweis auch bei Heizöl - Feuerung zulässig
Bereits vor einigen Wochen gab es eine heftige Diskussion um das Thema “verbrauchsbasierter Energieausweis / Energiepass bei Heizölfeuerung” in verschiedenen Foren, angeheizt durch einige missverständliche Pressemeldungen.
Ich hatte damals bereits ausführlich dazu Stellung genommen (siehe Beitrag)
Bestätigt werde ich nun auch im Leitfaden der dena zur Ausstellung von Verbrauchsausweisen:
Bei den nicht-leitungsgebundenen Energieträgern kann der Eigentümer im Rahmen seiner Lagerkapazitäten auf schwankende Energiepreise reagieren. Für eine genaue Verbrauchserfassung sind in der Regel keine Messeinrichtungen vorhanden. Die Verbrauchsberechnung muss daher auf der Basis der vergangenen Brennstoffliefermengen durchgeführt werden. Daher liefert eine Verbrauchserfassung bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern zwei Ergebnisse. Einen maximalen und einen minimalen mittleren Energieverbrauch. Eine Klimabereinigung ist hier meist nicht möglich, da der Verbrauch nicht genau genug einzelnen Heizperioden zugeordnet werden kann. Die möglichen Fehler durch eine falsche Zuordnung und Klimabereinigung wären größer, als der Fehler, der durch die Vernachlässigung der
Klimabereinigung entsteht. Da das Klima in den einzelnen Heizperioden um das langjährige Mittel schwankt, nähert sich der Mittelwert tendenziell dem Ergebnis der Klimabereinigung an.
Der komplette Leitfaden ist hier zu finden.
Ich denke, damit kann man einen Schlussstrich unter diese Diskussion ziehen. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann auch dann problemlos erstellt werden, wenn das Gebäude mit Heizöl beheizt wird, das in unregelmäßigen Abständen getankt wurde.