Faktencheck: Energieeffizienzklasse G = Sanierungszwang?
Im Zuge des EU-Parlamentsentwurfs zur neuen EU-Gebäuderichtlinie müssen wir feststellen, dass in vielen Nachrichtenartikeln der Eindruck vermittelt wird, die Sanierungspflichten seien an die Energieeffizienzklasse im aktuellen Energieausweis gebunden. Siehe beispielsweise dieser Artikel bei Immoscout24.
"Der Plan des EU-Parlaments sieht im Detail vor, dass Wohngebäude bis zum Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ vorweisen müssen. Bis 2033 soll diese Anforderung dann auf die Energieeffizienzklasse „D“ angehoben werden.
Die Effizienzklasse „A" umfasst Gebäude mit dem höchsten Energiestandard. Die 15 Prozent der Gebäude eines Landes mit der niedrigsten Energieeffizienz entfallen auf die Klasse „G".
Deutschland verfügt zusätzlich über die Effizienzklasse „H“, die mit der Einführung einer europaweit einheitlichen Regelung wegfallen würde. Nach Angaben des Immobilienverbands IVD fallen bundesweit allein über 6 Millionen Häuser in die Effizienzklassen „G“ und „H“ und müssten daher bis 2030 saniert werden. Das entspräche einem Anteil von rund 40 Prozent aller Eigenheime."
Hier wird verschwiegen, dass der EU-Parlamentsentwurf eine neue Skala vorsieht, die von Nullemissionsgebäuden (Klasse A) auf der einen und den schlechtesten 15% des nationalen Gebäudebestands (Klasse G) auf der anderen Seite reicht.
Jemand, der aktuell in Klasse G fällt, entspricht aller Voraussicht nach nicht den schlechtesten 15% des deutschen Gebäudebestands (die finden sich in Klasse H wieder, die laut Verordnung entfällt). Damit verschieben sich auch die anderen Energieeffizienzklassen entsprechend. Als grobe Faustregel würden wir davon ausgehen, dass alle aktuellen Energieeffizienzklassen bis inkl. "E" in der neuen Skala eine Klasse besser da ständen. D.h. H wird zu G, G zu F, F zu E und E zu D.
Die Sanierungspflicht würde demnach etwa 30% der Wohnhäuser bis 2030 umfassen und etwa 40% bis 2033.
Das ist momentan unser Blick auf die Lage. Wir arbeiten gerade an einer Auswertung unseres eigenen Energieausweisbestands um eine konkretere Einteilung zu ermöglichen.
Mehr finden Sie auf unserer Seite zur EU-Gebäuderichtlinie.