Neue Richtlinie für Energieausweise: GEG 2024 tritt zum Jahreswechsel in Kraft

Freitag, 22. Dezember 2023

Die im Rahmen des Heizungsaustauschs viel diskutierte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde am 16.10.2023 verabschiedet und tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft. So erkennen Sie, dass Ihr Energieausweis nach der aktuellsten Verordnung ausgestellt ist.

Nach welcher Richtlinie Ihr Energieausweis ausgestellt wurde, sehen Sie direkt auf der ersten Seite Ihres Energieausweises. Für Ausweise, die ab 2024 ausgestellt werden, sollte dort das Datum vom 16.10.2023 vermerkt sein - der Termin an dem die Gesetzesnovelle im Bundestag verabschiedet wurde.

Die zur Jahresmitte stark umstrittene Novellierung des GEG ("Heizungsgesetz") richtet sich vor allem an Neubauten. Diese müssen in Zukunft einen Deckungsanteil erneuerbarer Energien von min. 65% nachweisen.  Diese Pflicht betrifft keine Wärmepumpen oder Fernwärmenetze.

Diese Angaben werden bei bedarfsbasierten Energieausweisen künftig in einem neuen Feld auf Seite 2 unten links festgehalten.

 

GEG 2024: Keine Änderungen bei verbrauchsbasierten Energieausweisen

 

Für die Ausstellung verbrauchsbasierter Energieausweise ändert sich mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zum 01.01.2024 nichts. Lediglich bei bedarfsbasierten Energieausweisen (für Wohn- und Nichtwohngebäude) gibt es Änderungen. Alle bedarfsbasierten Energieausweise, die ab dem 01.01.2024 von uns ausgestellt werden, werden diese Änderung bereits berücksichtigen

Ungeachtet der neuen gesetzlichen Grundlage, sind vor dem 1.1.2024 ausgestellte Energieausweise weiterhin gültig (für 10 Jahre nach der Ausstellung). Das konkrete Datum, bis zu dem Ihr Energieausweis gilt, finden Sie auf der ersten Seite des Dokuments links oben vermerkt.