Gewerbe, Industrie und öffentliche Bauten: Nur noch wenige Tage bis zur Ausweispflicht!

Montag, 08. Juni 2009

In wenigen Tagen, am 1. Juli 2009, wird der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht.

Für öffentliche Gebäude besteht die Pflicht dann generell, der Ausweis muss sogar öffentlich ausgehangen werden.

Für alle Nichtwohngebäude gilt aber: Der Eigentümer kann frei auswählen, ob er einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lässt. Anders als beim Energiepass für Wohngebäude wird es hier auch zukünftig keine Einschränkung der Wahlfreiheit geben.

Der Verbrauchsausweis fur Nichwohngebäude kann (auch mit Aushangexemplar) bei www.energieausweis-vorschau.de einfach und sicher online bestellt werden. Der bedarfsorientierte Energieausweis für Nichtwohngebäude basiert auf einem äußerst komplexen Rechenverfahren, dass erheblich aufwendiger ist als bei Wohngebäuden. Aus diesem Grund bieten wir hierzu kein Onlineformular an und empfehlen, sollte beim Eigentümer der ausdrückliche Wunsch nach einem Bedarfsausweis bestehen, in jedem Fall eine Vor-Ort-Beratung.