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Ist bei Verkauf oder Vermietung eines älteren Hauses, das unter Denkmalschutz steht, auch ein gültiger Energieausweis vorzulegen?

Wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht, besteht generell keine Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung. Ein Kauf- oder Mietinteressent kann also in diesem Fall nicht auf Vorlage eines Energieausweises bestehen.

Weitere Informationen zur Ausweispflicht finden Sie hier.

Freitag, 06. April 2012
Kategorie: Energieausweis