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Pressrelations informiert in einem aktuellen Artikel zur bevorstehenden Ausweispflicht für Gewerbeimmobilien.

Hier finden Sie den kompletten Artikel

Ab 1. Juli ist auch für Nichtwohngebäude Käufern bzw. Neumietern ein Energieausweis auf Verlangen vorzulegen. Ansonsten drohen Bußgelder in Höhe bis zu 15.000 €.

Allerdings bleibt es den Eigentümern von Nichtwohngebäuden weiterhin überlassen, ob sie einen verbrauchsbasierten oder den wesentlich aufwendigeren bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen lassen.

Dienstag, 02. Juni 2009
Kategorie: Energieausweis

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