Kein Energieausweis für einzelne Wohnungen möglich

Freitag, 05. Juni 2009

Viele Besitzer von Eigentumswohnungen, die z.B. bei Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen müssen, möchten diesen gern ausschließlich für die betroffene Wohnung ausgestellt haben.

Die Energieeinsparverordnung, die den Rechtsrahmen für die Erstellung von Energiepässen bildet, lässt aber nur die Ausstellung von Ausweisen für das gesamte Gebäude zu. Kompromisse sind hier, zumindest im Wohnbereich, nicht möglich.

Probleme gibt es dann meist beim Verbrauchsausweis, da der Eigentümer einer Wohnung gezwungen ist, die Verbrauchsdaten des gesamten Hauses zu ermitteln. Sinnvoll ist es hier, die Beschaffung des Energieausweises in die Hände der Hausverwaltung zu geben. Diese hat meist den Überblick über die Verbrauchsabrechnungen bzw. kann diese beim zuständigen Versorger erfragen.