Kein Verbrauchsausweis bei Heizöl-Feuerungen?

Donnerstag, 24. Juli 2008
Von: V. Klinkert

In der aktuellen Diskussion um Verbrauchsausweise taucht ein Hinweis von Kritikern immer wieder auf: "Verbrauchsausweise auf der Basis von Heizölabrechnungen sind fehlerhaft und ungültig."



Als Begründung werden dabei aufgeführt:

1. Die ENEV lässt nur geeichte Verbrauchsmessungen als Basis für die Verbrauchsermittlung im Energieausweis zu

2. Bei der Berechnung auf Grundlage von Heizöl-Liefermengen werden vor- und nachherige Restmengen im Tank nicht berücksichtigt, die das Ergebnis aber erheblich verfälschen.

Beide Begründungen sind sachlich falsch und leicht zu entkräften:

zu 1.
Das ist natürlich nicht richtig und jeder kann dies in §19 der ENEV schwarz auf weiß nachlesen (Ist übrigens sehr verständlich und einfach beschrieben). Die ENEV lässt ausdrücklich eigene, sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen zu. Eigentümer sollten sie aber in geeigneter Form dokumentieren

zu 2. Das Restmengenproblem ist eher ein theoretisches und wird auch durch die ständige Kommunikation in den Medien praktisch nicht relevanter
Um eine ganz exakte Verbrauchserfassung für den Energieausweis zu dokumentieren, genügt schon ein Liefertermin, bei dem der Tank vollständig befüllt wurde und nachfolgend Abrechnungszeiträume von mindestens insgesamt 3 Jahren, in denen Liefermengen erfasst wurden und an deren Ende der Tank wieder voll war. Das ist keine Zauberei...sondern das, was eigentlich viele Nutzer von Ölheizanlagen praktizieren und auch belegen können.
Ich hoffe, damit nun auch in dieser Frage, die in letzter Zeit viele Betroffene verunsichert hat, für Klarheit gesorgt zu haben

energiepass.wordpress.com