Neue EU-Richtlinie für Energieausweise

Donnerstag, 19. November 2009

Die Regelungen im Umgang mit dem Energieausweis werden laut DMB drastisch verschärft. So muss in Zukunft der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen veröffentlicht werden.

Informationen des Deutschen Mieterbunds (DMB) aus Brüssel zufolge, haben
sich die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament auf den Inhalt
einer neuen EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch verständigt. Die
neue Richtlinie wird vor allem Folgen für den Energieausweis mit sich
bringen. Die Regelungen im Umgang mit dem Energieausweis werden laut DMB
drastisch verschärft. So muss in Zukunft der Energiekennwert in
Wohnungsanzeigen veröffentlicht werden. Bislang musste beim Kauf oder
beim Vermieten eines Gebäudes der Energieausweis dem Interessenten zur
Einsichtnahme vorgelegt werden. Nach der neuen EU-Richtlinie muss der
Energieausweis, bzw. eine beglaubigte Kopie des Energieausweises,
künftig dem Interessenten, sobald ein Kauf- oder Mietvertrag zu stande
kommt, auch ausgehändigt werden.
Verabschiedet werden soll die neue EU-Richtlinie voraussichtlich am
7.12.2009 im EU-Rat, und Anfang 2010 im europäischen Parlament. Wenn
diese Termine bestand haben, so wird die Richtlinie Mitte 2010 in Kraft
treten. Sobald die Richtlinie zum Energieausweis in Kraft getreten ist,
muss diese innerhalb von zwei Jahren in nationales, also deutsches
Recht, umgesetzt werden.
Der Deutsche Mieterbund begrüßt nach eigenen Aussagen diese verschärfung
der Richtlinien zum Umgang mit dem Energieausweis. Das hauptanliegen
hierbei ist es eine größere Transparenz für Mieter und Käufer zu schaffen.

Weitere Informationen zum Thema: http://www.mieterbund.de